Berufshaftpflicht HeilnebenberufeVersicherung
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Beste Leistungen für Sie
Neben unserem Status als unabhängiger Versicherungsmakler, wodurch wir Sie Objektiv und frei beraten, bieten wir Ihnen zusätzlich eine Vielzahl von zusätzlichen Leistungen.

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Beratung auch nach DIN genormt
Seit 2020 sind wir zertifizierte Berater welche Ihre Situation nach der din 77230 analysieren und auf der Basis eine einheitliche und hohe Beratungsqualität bieten.
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Technischer Fortschritt
Wir prüfen regelmäßig Möglichkeiten welche die Betreuung und Beratungsqualität steigert. Ob es die vielseitige Kontaktmöglichkeit ist oder die Beratungsmöglichkeiten anbetrifft.
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Qualität seit 1986
Unsere Geschichte reicht bis ins Jahr 1986 zurück. Seit dem stehen wir bereits in 2. Generation Ihnen zur Verfügung und betreuen Sie mit einer außergewöhnlichen Beständigkeit.
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Versicherungen nicht von der Stange
Wir haben mit vielen Versicherern spezielle Leistungen vereinbart die Sie selbstverständlich ohne zusätzlichen Beitrag erhalten. Sie können sich also darauf verlassen den bestmöglichen Schutz zu haben.
Jetzt Kunde werden und kostenlose Versicherungsbetreuung sichern!
Es ist ganz einfach! Sie können uns den Auftrag zur Betreuung Ihrer Verträge erteilen – kostenlos natürlich – und wir prüfen all Ihre Versicherungsverträge ob diese zu Ihnen passen und ob die Konditionen noch passen. Wenn nicht, erhalten Sie von und eine Auswertung und Optimierungsmöglichkeiten. Wenn Sie unserem Vorschlag zustimmen leiten wir alles für Sie in die Wege.
Wichtige Informationen
FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?
Diese Versicherung ist für Heilnebenberufe aller Fachrichtungen ein
absolutes Muss.
WAS IST VERSICHERT?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten,
Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihrer versicherten Praxis
entstehen kann.
Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Berufshaftpflichtversicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des
entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich
vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es separat im
Vertrag festgelegte Deckungssummen und ggf. Selbstbeteiligungen.
Unter den Versicherungsschutz fallen alle Praxisinhaber, Mitarbeiter
und sonstige Erfüllungsgehilfen (Praktikanten, Ferienjobber, usw.).
WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND
U.A. VERSICHERBAR?
Der Leistungsumfang der Berufshaftpflichtversicherung erstreckt sich
auf Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Der Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von
Ansprüchen Dritter.
WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT
VERSICHERT?
Eine Haftpflichtversicherung deckt viele Schadensfälle ab, enthält
aber auch Ausschlüsse. Nicht versichert sind z.B.:
• Schäden, die man selbst erleidet
• Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
• Schäden, die nicht dem berufsspezifischen Risiko unterliegen oder
nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind
WO GILT DIE VERSICHERUNG?
Die Berufshaftpflichtversicherung gilt innerhalb Deutschlands. Dies
trifft sowohl für die Praxen zu, wie auch für die Tätigkeit auf fremden
Grundstücken (z. B. bei Hausbesuchen). Für Auslandsschäden
gelten je nach Anbieter und Tarif spezielle Regelungen. Hier sind die
Auslandsregion, der Grund des Auslandsaufenthalts sowie auch die
Dauer maßgeblich dafür, ob Verischerungsschutz besteht oder nicht.
Sie möchten mehr wissen?
Wir beantworten Ihnen gerne alle offenen Fragen – unverbindlich und kostenlos
- Digital
- Persönlich
- Unabhängig
Beispiele fürSchadenfälle
Während der Behandlung einer Patientin bricht die Massageliege plötzlich zusammen. Ungebremst schlägt die Patientin mit
der Nase auf dem Fliesenboden auf. Für die in Folge des Unfalls
gebrochene Nase fordert sie Schmerzensgeld.
Bei einer Akupunkturbehandlung verletzt der Heilpraktiker versehentlich die Lunge eines Patienten. Dadurch kommt es zu einem
Pneumothorax. Nach Genesung klagt der Patient auf Schadenersatz.
Bei einer Nagelbehandlung schneidet eine Fußpflegerin zu tief und
verletzt einen der großen Zehen Ihrer Patientin. Aufgrund der Diabetes der Patientin will die Wunde trotz Behandlung nicht heilen.
Sie entzündet sich und wird nekrotisch. Der Zeh muss amputiert
werden. Die Angehörigen der Patientin drängen, auf Schadenersatz zu klagen.
In einem ambulanten Pflegedienst geht es aufgrund der Elternzeit einer Kollegin deutlich hektischer zu, da noch keine Schwangerschaftsvertretung gefunden wurde. Dadurch bleibt nur sehr
wenig Zeit für die Betreuung der einzelnen Patienten. Bei einer
Patientin, die u. a. an Parkinson erkrankt ist, wird so beim Stellen
der Medikamente etwas wichtiges Übersehen. Der verschreibende Hausarzt hat zur Minderung der Kosten Tabletten mit doppeltem Wirkstoffgehalt verschrieben – mit ausdrücklichem Hinweis, dass nur eine halbe Tablette pro Verabreichung gegeben
werden darf. So wurden ganze Tabletten bereitgestellt, was zu
einer Übermedikamentierung der Patientin führte, die Halluzinationen verursachte. Die Diagnose wird im Krankenhaus gestellt, in
dem die Patientin nach einem schweren Sturz behandelt werden
muss. Es folgt eine Schadenersatzklage.
In einer logopädischen Praxis wird abends vergessen, die Kaffeemaschine auszuschalten. Durch die steigende Hitzeentwicklung schmort das Plastik der Maschine. Zunächst brennt nur die
Kaffeemaschine, anschließend die Küche, dann breitet sich das
Feuer weiter aus. An den gemieteten Praxisräumen entsteht ein
Schaden in fünfstelliger Höhe.

Schreiben Sie uns bequem über unser Kontaktformular. Sie erhalten werktags innerhalb von 24 Stunden eine kompetente Antwort.
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