Cyber-Risiken

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Cyber-RisikenVersicherung

Cybercrime, also durchs Internet oder Netzwerke begangene Straftaten, sind längst fester, bedauerlicher Bestandteil unserer Gesellschaft im Internet geworden. Das Bundeskriminalamt veröffentlichte in seinem Bericht zur Bundeslage 2018 über 87.000 Straftaten. Die Steigerung allein bei mobiler Malware beträgt 54% gegenüber dem Vorjahr. Und das sind nur die Fälle, die auch zur Anzeige gebracht wurden! Die Spielarten der Cyberkriminalität sind inzwischen sehr vielseitig und reichen vom Datendiebstahl bis hin zur digitalen Erpressung. Die Medien berichten regelmäßig von Fällen, bei denen große Konzerne gehackt wurden – aber auch kleine und mittelständische Firmen sind beliebte Ziele für Angriffe, da Datenmaterial hier im Regelfall schlechter oder gar nicht geschützt ist. Die finanziellen Folgen eines solchen Angriffs können schnell in die Tausende gehen.

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Cybercrime kann inzwischen jeder!

Geschädigt werden kannauch jeder!

Fallen die Begriffe „Hackerangriff“ und „Cybercrime“, denken viele automatisch noch an eher verschrobene Technikfreaks mit laxen Moralvorstellungen, die im Keller sitzen und das Tageslicht scheuen. Mag dieses Bild in den frühen Tagen der Hackerszene vielleicht noch passend gewesen sein, hat sich die Welt seit den 80er Jahren doch gewaltig verändert. Ging es früher in erster Linie darum zu zeigen, was technisch möglich ist und dies evtl. mit einem (zumeist) harmlosen Scherz zu verbinden, steht heute überwiegend die mutwillige Schädigung im Mittelpunkt solcher Aktivitäten.

Es bedarf heute auch keiner besonderen Finesse im Umgang mit dem Computer oder ausgefeilten Programmierkenntnissen, um als Täter aktiv zu werden. Auch Sie selbst könnten theoretisch innerhalb von 24 Stunden eine cyberkriminelle Laufbahn starten. Die nötigen Tools und Anleitungen sind in einschlägigen Foren schnell gefunden und heruntergeladen. Selbst auf Plattformen wie Youtube finden Sie beispielsweise Anleitungen zum Versand von Mailbomben.

Aufgrund des einfachen Zugangs zu benötigtem Equipment und Informationen ist davon auszugehen, dass die Zahl der Täter von Jahr zu Jahr steigen wird. Es steht dann nicht unbedingt das Ziel im Vordergrund, sich zu bereichern (z. B. direkt über Missbrauch erbeuteter, fremder Kreditkartendaten oder indirekt über den Verkauf erbeuteter Daten). Unlängst berichteten die Medien von einem entlassenen Auszubildenden einer Bank, der als Racheakt eine Mailbombe an seine ehemalige Filiale schickte und damit die Server für mehrere Tage lahmlegte. Auch der Anteil ideologischer Hacker erlebt einen gewaltigen Zulauf und ebenso wächst die Gruppe der „Script Kiddies“, der Heranwachsenden, die aus jugendlicher Dummheit heraus mit ihren Kenntnissen Schaden anrichten. Auf die verschiedenen, gängig gewordenen Formen der Cybercrime möchten wir an gesonderter Stelle noch ausführlicher eingehen.

Wichtig an dieser Stelle: Grundsätzlich könnte jeder zum Täter werden. Und es kann jeder Betrieb betroffen und geschädigt werden UND vor allen Dingen als „unfreiwilliger Helfer“ schadenersatzpflichtig gemacht werden, wenn Dritte dadurch geschädigt werden, weil man vor Ort an deren Daten kommen konnte. Die finanziellen Folgen, die Ihnen aus einer Cyberattacke direkt oder indirekt entstehen können, dürfen Sie keinesfalls unterschätzen.

Opfer und Mitverursacher

Ein erfolgreicher Hacker-Angriff auf ein Großunternehmen verursacht einen durchschnittlichen wirtschaftlichen Schaden von 1,8 Mio. €. Bei kleinen und mittelständischen Unternehmen liegt der Durchschnittswert bei 70.000 €. Kann man sich die Schadenhöhe ggf. noch vorstellen, die einem selbst drohen kann, sind die Schadenersatzforderungen, die geschädigte Dritte stellen können, doch immer wieder überraschend. Man hat ja gar nicht aktiv mitgewirkt, weshalb sollte man also zahlen müssen?

Die Rechtsprechung vertritt in dieser Sache aber einen klaren Standpunkt: Wer z. B. durch unzureichende Sicherung seines Datenbestandes die Schädigung eines Dritten begünstigt, ist Mitschuldiger (siehe u. a. auch IT-Sicherheitsgesetz, EU Datenschutz-Grundverordnung, § 202a ff StGB)!

Möchten Sie Ihr Unternehmen rundherum vor den finanziellen Folgen von Cyber-Risiken schützen, müssen sowohl Eigen- wie auch Fremdschaden abgesichert werden. Die Versicherungswirtschaft hat entsprechend reagiert und passende Tarife entwickelt. Hinsichtlich der Leistungsinhalte möchten wir Ihnen nachfolgend einen grundsätzlichen Überblick verschaffen.

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Kosten

Was ist versichert undwelche Kosten werden übernommen?

Versichert sind – je nach Umfang des Vertrages – die gerechtfertigten Haftpflichtansprüche, die aus dem Missbrauch der Daten entstanden, die in Ihrem Betrieb gespeichert waren. Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Versicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es ggf. separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen. Auch Eigenschäden sind Teil des Versicherungsschutzes bzw. können mit abgedeckt werden. Die Tarife am deutschen Versicherungsmarkt unterscheiden sich teils sehr deutlich in ihren Leistungen.

Der Leistungsumfang einer „Cyber-Risk-Versicherung“ erstreckt sich primär auf die Kosten, die Ihrem Haus nach einer Attacke entstehen und auf Vermögensschäden, die durch „Ihre Beteiligung“ Dritten zugefügt werden. Ein solcher Vertrag übernimmt je nach Versicherer, Tarif und vereinbartem Umfang:

Kosten

Welche Schäden sind oftnicht versichert?

Auch beim Deckungsumfang einer „Cyber-Risk-Versicherung“ kann es Ausnahmen geben. Regelmäßig sind dies z. B.:

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Aus der Praxis

Beispiele fürSchadenfälle

MAILBOMBE

Unter einer Mailbombe versteht man das organisierte Verschicken einer Vielzahl von E-Mails (mit oder ohne Anhängen), um die
E-Mail-Kommunikation des Empfängers zu blockieren. Inzwischen
bietet das Internet eine Vielzahl frei downloadbarer Tools, über die
es möglich ist, tausende von Mails gleichzeitig an einen Empfänger
zu versenden. Dies führt – abhängig von Stückzahl und Mailgrö-
ße – zu immensen Verzögerungen im Arbeitsalltag. Nicht selten
dauert es mehrere Stunden, bis alle Mails empfangen wurden und
man sich wieder z. B. der Kommunikation mit Kunden zuwenden
kann. Es ist zudem möglich, dass der Mailserver durch die Bombe überlastet wird und gar keine Mails mehr verarbeitet werden
können.

Schadenbeispiel: Ein Callcenter wickelt u. a. für eine Direktbank die Kunden-, Telefon- und Mail-Hotline ab (First-Level). Ein Kunde der Bank
startet aus Ärger über eine Anlageempfehlung eine Mailbombe, die aber natürlich beim Callcenter „einschlägt“ und die Mailkommunikation dort
lahmlegt. Es vergehen zwei Tage, in denen keinerlei Mails beantwortet werden können. Es entstehen Kosten für die Untersuchung und Überstunden der Belegschaft zur Aufarbeitung des Rückstands.

DOS-ATTACKE (DENIAL OF SERVICE)

Denial of Service (kurz DoS; engl. für „Dienstverweigerung“) bezeichnet in der Informationstechnik die Nichtverfügbarkeit eines Dienstes,
der eigentlich verfügbar sein sollte. Obwohl es verschiedene Gründe
für die Nichtverfügbarkeit geben kann, spricht man von DoS in der
Regel als die Folge einer Überlastung von Infrastruktursystemen.
Dies kann durch einen mutwilligen Angriff auf einen Server, einen
Rechner oder sonstige Komponenten in einem Datennetz verursacht
werden. Wird die Überlastung von einer größeren Anzahl anderer
Systeme verursacht, so wird von einer verteilten Dienstblockade oder
Distributed Denial of Service (DDoS) gesprochen.

Schadenbeispiel: Ein mittelständischer Versand für Outdoor- und Military-Zubehör betreibt auch einen erfolgreichen Onlineshop, dessen Anteil
am Gesamtumsatz über die Jahre auf 70 % anstieg. Bedingt durch das Sortiment machen ein paar studentische Aktivisten aus „dem linken Lager“
das Unternehmen als „Naziversand“ aus und starten über ein Bot-Net eine DDoS-Attacke, bei der der Shop tausende von Malen immer und immer
wieder angefragt wird, bis der Server kapituliert. Da die Attacke über eine komplette Woche fortgesetzt wird, ist der Shop erst nach einigen technischen Änderungen wieder erreichbar. Die entstandenen Kosten: Technische Optimierung, Untersuchung, entgangener Umsatz für eine Woche,
Imageschaden wg. Nichterreichbarkeit, etc.

DATENMISSBRAUCH

Datenmissbrauch hat ebenfalls viele Gesichter. Am häufigsten ist hier
der betrügerische Missbrauch von Bank- und Kreditkartendaten der
Kunden eines Unternehmens, da hiermit sehr schnell Geld ergaunert
werden kann. Auch das Ausspionieren eines Unternehmens („Industriespionage“) fällt unter diese Kategorie der Cyber-Risiken. Zugang
kann der Täter über Schadsoftware (z. B. Keylogger), Hardware (z.
B. gestohlener PC) oder über Mitarbeiter (z. B. „geborgten“ Zugang)
erhalten.

Schadenbeispiel: Die Kundendatenbank eines Autohauses wird gehackt. Dabei erbeuten die Täter u. a. sämtliche gespeicherten Kreditkartendaten der Kunden. Dem Autohaus entstehen Kosten für Forensik, technische Optimierung, Schadenersatzforderungen der betroffenen Banken, etc.

DATENSABOTAGE

Bei einem Datensabotageakt werden Daten beschädigt, verändert
oder gelöscht. Dies kann über ein Schadprogramm erfolgen oder
gezielt durch einen Eindringling vorgenommen werden.

Schadenbeispiel: Ein Auszubildender einer Werbeagentur nutzt seine Mittagspause dazu, im Betrieb einen Film herunterzuladen. Diesen legt
er auf dem Firmenserver ab, wo ihn sich auch zwei Kollegen kopieren. Die Datei war mit einem Virus versehen, der beim Aufruf des Films die
Computer befällt und sich über das Firmennetzwerk verbreitet. Der Virus löscht eine ganze Reihe von Dateien unwiederbringlich. Die Arbeit, die
in diese Kundenaufträge investiert wurde, ist verloren – trotz angeordneter Überstunden können nicht alle Abgabetermine eingehalten werden. Es
entstehen Kosten für die Forensik, technische Optimierung, Schadenersatzforderungen der Kunden, Kunden wandern ab und das Image der Firma
hat schweren Schaden genommen.

DIGITALE ERPRESSUNG

Digitale Erpressung kann in verschiedenen Formen auftreten. Die
größte Verbreitung findet über sog. „Ransomware“ statt, Schadprogramme wie z. B. der bekannte „BKA-Trojaner“. Hier wird in der
Regel der Zugriff auf den eigenen Rechner blockiert und suggeriert,
dass diese Blockade aufgehoben wird, wenn man eine Zahlung tätigt
(z. B. als Bußgeld „getarnt“). Allerdings gibt es natürlich auch Fälle, in
denen Firmen mit angedrohten DDoS-Attacken zur Lösegeldzahlung
erpresst werden. Auch die Drohung, erbeutete Kundendaten zu ver-
öffentlichen, etc. ist ein häufiger Erpressungsansatz.

Schadenbeispiel: Hackern gelingt es, Zugriff auf die Patientenakten eines Allgemeinmediziners zu erlangen. Nachdem die Datenbank erfolgreich
kopiert wurde, schreiben sie den Praxisinhaber per Mail an und drohen mit der Veröffentlichung der Anamnesen – natürlich mit dem Vermerk,
woher die Daten stammen. Gegen Zahlung einer gewissen Geldsumme via Western Union könne er die Veröffentlichung verhindern.

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