D & O (Managerhaftpflicht)

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D & O (Managerhaftpflicht)Versicherung

Tag für Tag müssen Führungskräfte weitreichende Entscheidungen treffen. Werden Fehlentscheidungen getroffen, kann der Schaden fürs Unternehmen enorm sein. Geschäftsführer (auch Gesellschafter-Geschäftsführer), Aufsichtsräte oder Vorstände haften dann persönlich unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Auch Vereinsvorstände oder Entscheider in Stiftungen können persönlich für ihre Fehler in Regress genommen werden. Hier empfiehlt sich dieser sinnvolle Versicherungsschutz!

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Beste Leistungen für Sie

Neben unserem Status als unabhängiger Versicherungsmakler, wodurch wir Sie Objektiv und frei beraten, bieten wir Ihnen zusätzlich eine Vielzahl von zusätzlichen Leistungen.

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  • Beratung auch nach DIN genormt

    Seit 2020 sind wir zertifizierte Berater welche Ihre Situation nach der din 77230 analysieren und auf der Basis eine einheitliche und hohe Beratungsqualität bieten.

  • Technischer Fortschritt

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  • Qualität seit 1986

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  • Versicherungen nicht von der Stange

    Wir haben mit vielen Versicherern spezielle Leistungen vereinbart die Sie selbstverständlich ohne zusätzlichen Beitrag erhalten. Sie können sich also darauf verlassen den bestmöglichen Schutz zu haben.

Jetzt Kunde werden und kostenlose Versicherungsbetreuung sichern!

Es ist ganz einfach! Sie können uns den Auftrag zur Betreuung Ihrer Verträge erteilen – kostenlos natürlich – und wir prüfen all Ihre Versicherungsverträge ob diese zu Ihnen passen und ob die Konditionen noch passen. Wenn nicht, erhalten Sie von und eine Auswertung und Optimierungsmöglichkeiten. Wenn Sie unserem Vorschlag zustimmen leiten wir alles für Sie in die Wege.

Wissenswertes

Für wen ist dieAbsicherung?

Für Mitglieder der geschäftsführenden Organe, wie z.B. GmbH-Geschäftsführer, Vorstand, Generalbevollmächtigte und für Kontrollorgane, wie z.B. Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat oder Kuratorium sowie für Prokuristen und leitende Angestellte. Entscheider in Stiftungen, Vorstände von Vereinen oder anderen gemeinnützigen Institutionen haften ebenso persönlich für ihre Entscheidungen.

Wissenswertes

Was istversichert?

Die D & O Versicherung gewährt weltweiten Versicherungsschutz (Sonderregelung für USA) für den Fall, dass Sie oder eine andere versicherte Person für einen Vermögensschaden (weder Personen- noch Sachschaden) ersatzpflichtig gemacht werden, der im Zusammenhang mit der jeweils versicherten Tätigkeit steht. Versichert ist sowohl die Haftung im Innen- wie auch im Außenverhältnis. So können Schadenersatzansprüche vom eigenen Unternehmen an den Entscheider geltend gemacht werden, aber auch beispielsweise von Geschäftspartnern oder Behörden, die nicht nur die Firma sondern auch den tatsächlichen Schadenverursacher mit ihren Ansprüchen angehen. Beachten Sie bitte auch, dass Geschäftsanteile an der Firma ebenfalls zur persönlichen Haftung führt, so dass z. B. auch Gesellschafter-Geschäftsführer von einem Insolvenzverwalter direkt in Haftung genommen werden können.

Laut Gesetzesbeschluss zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) tragen seit 01.07.2010 Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften, unabhängig von deren Größe, amtlicher Notierung oder Aktionärszusammensetzung, einen persönlichen Pflicht-Selbstbehalt von 10 %, max. 1,5-fach des Jahresbruttofestbezuges.

Außenhaftung

Unter Außenhaftung versteht man Haftungsansprüche gegenüber Dritten. Dies können beispielsweise Aktionäre, Gesellschafter des Unternehmens, Mitarbeiter, Lieferanten, Kunden, Wettbewerber oder der Staat sein. Neben allgemeinen Haftungsregelungen können auch spezialgesetzliche Haftungsnormen herangezogen werden. Neben dem Manager haftet in der Regel auch das Unternehmen.

Die Bedeutung der Außenhaftung zeigt sich daher meist nur im Insolvenzfall des Unternehmens. Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen Dritter richtet sich nach den maßgeblichen Regelungen für die diversen Haftungsgrundlagen. Sie kann im Zeitraum zwischen drei und dreißig Jahre liegen.

Innenhaftung

Bei der Innenhaftung handelt es sich um die Haftung des Entscheiders gegenüber dem eigenen Unternehmen. Mehr als zwei Drittel aller Ansprüche betreffen die Innenhaftung.

Was erhalten Sie im Schadenfall?

Versichert werden Haftpflichtansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden. Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind und sich auch nicht aus solchen Schäden herleiten.

Im Fall eines Vermögensschadens geht es vor allem auch um die berufliche Reputation. Damit der Entscheider dann nicht allein dasteht, beraten spezialisierte Anwälte bei Rechtsstreitigkeiten. Der Versicherungsschutz umfasst die angemessenen und erforderlichen Gebühren und Ausgaben, um den Schaden am Ansehen der versicherten Person abzuwenden oder zu mindern und berechtigte Ansprüche (Schadenersatz) zu befriedigen.

Wissenswertes

Was ist unter anderemnicht versichert?

Nicht versichert bleiben beispielsweise Schadenverursachung durch vorsätzliches Handeln und durch wissentliche Pflichtverletzung (sofern dieses Wissentliche nicht durch rechtskräftige gerichtliche Entscheidung oder Anerkenntnis einer versicherten Person festgestellt ist) sowie Schäden, die durch eine andere Versicherung abgedeckt sind.

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Aus der Praxis

Beispiele fürSchadenfälle

EDV - ANLAGE

Ein Geschäftsführer erwirbt eine für das Unternehmen ungeeignete EDV-Anlage. Durch seine unzureichenden Erkundigungen
über die Anlage fallen erhebliche Nachbesserungen an.

VERTRAGSABSCHLUSS

Der Geschäftsführer soll bei Abschluss eines risikoreichen Vertrages gegenüber dem Vertragspartner nicht zum Ausdruck gebracht haben, dass er nicht für sich, sondern für die von ihm
vertretene GmbH tätig wird; der Vertragspartner verlangt von ihm
Schadenersatz wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss.

FUSION

Das Vorstandsmitglied einer Genossenschaft wird von den Genossen und Gläubigern wegen Schäden in Anspruch genommen,
die durch die Verschmelzung mit einer anderen, in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindlichen, Genossenschaft entstanden
sind.

FINANZTRANSAKTIONEN

Der Aufsichtsrat einer Firma unterlässt es, das Vorstandsmitglied
wegen rechtswidriger Finanztransaktionen persönlich in Regress
zu nehmen.

GESELLSCHAFTERGESCHÄFTSFÜHRER

Aufgrund einer Fehlentscheidung eines Gesellschaftergeschäftsführers entsteht einer GmbH ein so großer Schaden, dass Insolvenz beantragt werden muss. Der Insolvenzverwalter fordert für
die Firma nun Schadenersatz beim GGF.

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