gewerbliche Gebäude

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gewerbliche GebäudeVersicherung

So wie das Wohngebäude, ist auch die Betriebsstätte vor Beschädigungen, bis hin zur vollständigen Zerstörung durch Feuer, Leitungswasser und Naturgewalten, bedroht. Ein einziges dieser Ereignisse kann schlagartig enorme Schäden verursachen, die nicht aus den laufenden Einnahmen gedeckt werden können. Eine Situation, die für viele Unternehmen finanziell untragbar ist.

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Neben unserem Status als unabhängiger Versicherungsmakler, wodurch wir Sie Objektiv und frei beraten, bieten wir Ihnen zusätzlich eine Vielzahl von zusätzlichen Leistungen.

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  • Beratung auch nach DIN genormt

    Seit 2020 sind wir zertifizierte Berater welche Ihre Situation nach der din 77230 analysieren und auf der Basis eine einheitliche und hohe Beratungsqualität bieten.

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    Unsere Geschichte reicht bis ins Jahr 1986 zurück. Seit dem stehen wir bereits in 2. Generation Ihnen zur Verfügung und betreuen Sie mit einer außergewöhnlichen Beständigkeit.

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Es ist ganz einfach! Sie können uns den Auftrag zur Betreuung Ihrer Verträge erteilen – kostenlos natürlich – und wir prüfen all Ihre Versicherungsverträge ob diese zu Ihnen passen und ob die Konditionen noch passen. Wenn nicht, erhalten Sie von und eine Auswertung und Optimierungsmöglichkeiten. Wenn Sie unserem Vorschlag zustimmen leiten wir alles für Sie in die Wege.

Wissenswertes

Wichtige Informationen

Betriebsgebäude

So wie das Wohngebäude, ist auch die Betriebsstätte vor Beschädigungen, bis hin zur vollständigen Zerstörung durch Feuer, Leitungswasser und Naturgewalten, bedroht. Ein einziges dieser Ereignisse kann schlagartig enorme Schäden verursachen, die nicht aus den laufenden Einnahmen gedeckt werden können. Eine Situation, die für viele Unternehmen finanziell untragbar ist.

Für wen ist die Versicherung?

Wichtig für alle Betriebe, deren Betriebsgebäude Eigentum der Firma sind und für Eigentümer von vermieteten Betriebsgebäuden.

Was ist versichert?

Versichert ist das Betriebsgebäude inkl. verschiedener Einbauten, die der Eigentümer vorgenommen hat wie z.B. festverlegte Fußbodenbeläge, Klima- und Zentralheizungsanlagen, stationäre Maschinen, sanitäre Installationen und elektrische Anlagen, sofern diese in der Versicherungssumme erfasst sind.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Grundsätzlich sind alle Gefahren einzeln versicherbar. Die „klassische“ Betriebsgebäudeversicherung beinhaltet folgende Gefahren:

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren)
  • Sturm/Hagel

Zusätzlich versicherbar sind:

  • Elementarschäden (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Rückstau)
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Wissenswertes

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

Der Schutz einer Betriebsgebäudeversicherung gilt grundsätzlich nur für die im Vertrag genannten versicherten Gefahren. Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, diese Gefahren bzw. Schäden in einem Individuellem Angebot einzuschliessen:

Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften

Schäden, die durch die Nichteinhaltung von behördlichen oder gesetzlichen Sicherheitsvorschriften verursacht wurden (Garagenverordnung, Pflicht zur elektrotechnischen Revision, usw.)

Allgemeine Ausschlüsse
  • vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Schäden im Zusammenhang mit Kriegsereignissen, inneren Unruhen, Kernenergie
In der Feuerversicherung
  • Nutzwärmeschäden
  • Sengschäden
In der Leitungswasserversicherung
  • Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
  • Schäden durch Schwamm, Regenwasser aus Fallrohren
In der Sturmversicherung
  • Schäden durch Sturmflut
  • Schäden durch Lawinen
  • Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Türen oder andere Öffnungen
In der Elementarschadenversicherung
  • Schäden durch Sturmflut

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Wiederherstellung von versicherten Gebäuden – Reparatur beschädigter Gebäudeteile bis hin zum vollständigen Wiederaufbau nach einem Totalschaden
  • Aufräum- und Abbruchkosten – Aufräumen der Schadenstätte einschließlich Niederreißen von stehen gebliebenen Teilen. Auch die Entsorgung von Gebäudeteilen, die z.B. nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Die Versicherungssumme entspricht dem Neuwert des Gebäudes. Dieser kann anhand eines Wertermittlungsbogens, eines Gutachtens oder durch Übernahme der Versicherungssumme eines Monopolvertrages bestimmt werden.

Sie möchten mehr wissen?

Wir beantworten Ihnen gerne alle offenen Fragen – unverbindlich und kostenlos

Aus der Praxis

Beispiele fürSchadenfälle

NEUJAHR

Nur das rasche Eingreifen des Besitzers, der in unmittelbarer
Nähe zur Schreinerei wohnt, verhinderte am Neujahrstag
Schlimmeres. Ein Kurzschluss im Schaltkasten löste einen Brand
in einem Verschnittholzlager aus. Auf Grund der Feiertage war
die Firma gründlich von Sägespänen gereinigt worden. Trotzdem
entstand ein erheblicher Sachschaden durch Verrußung und das
Verschmoren der elektrischen Leitungen. Die Aufräumarbeiten
dauerten mehrere Tage an.
Der Schaden wurde auf ca. 27.000 € geschätzt.

AUSZUG

Über Jahre hinweg lief, wegen einer lecken Dichtung im
Wannenablauf, Schmutzwasser in die Holzbalkendecke des darunter
liegenden Büros eines Handwerkerbetriebes. Die Büromitarbeiter
nahmen mehr und mehr einen modrigen Geruch wahr, konnten
aber die Ursache nicht konkretisieren. Erst beim Auszug des Mieters
in der Etage über dem Büro entdeckte man Aufwerfungen im
Fliesenboden. Die Überprüfung ergab, dass die gesamte Holzbalkendecke ausgetauscht werden musste.
Der Schaden wurde auf ca. 16.000 € geschätzt.

WACKELIGE ANGELEGENHEIT

Nach einem Frühjahrssturm stellte der Besitzer einer Industriehalle fest, dass die Überdachung der Lkw-Warenannahme aus der Mauerverankerung gerissen und nur noch
von wenigen Schrauben festgehalten wird. Darüber hinaus
hatte der Sturm die gesamte Überdachung nach oben
gedrückt. Die Reparaturarbeiten gestalteten sich umfangreich.
Der Schaden wurde auf ca. 8.000 € geschätzt.

WASSERSCHADEN NACH UMBAUMASSNAHMEN

Auf dem Nachbargrundstück wurde eine neue Lagerhalle errichtet. Aufgrund der genehmigten baulichen Maßnahmen veränderten sich jedoch die örtlichen Gegebenheiten. Schwere Niederschläge sammelten immense Wassermassen, die aufgrund der
geänderten Bodenbeschaffenheit plötzlich in die Montagehalle
des metallverarbeitenden Betriebes flossen. Die Heizungsanlage
wurde dabei beschädigt. Das Abpumpen des Wassers, die Reinigung und Trocknung der Halle und die Reparatur der Heizungsanlage dauerte insgesamt zehn Tage.
Der Sachschaden wurde auf ca. 14.000 € geschätzt.

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