Glasversicherung

Wir beraten Sie unabhängig zur

GlasversicherungVersicherung

Dass Glas zerbrechlich ist, weiß jeder. Aber haben Sie sich bereits Gedanken gemacht, welche Kosten auf Sie und Ihren Betrieb zukommen können, wenn eine Ihrer Scheiben zerstört wird? Weil ein Aufschub der Reparatur meistens nicht möglich ist, müssen Sie sofort handeln. Leider ist das nötige Kapital für die Reparatur oft nicht verfügbar.

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Beste Leistungen für Sie

Neben unserem Status als unabhängiger Versicherungsmakler, wodurch wir Sie Objektiv und frei beraten, bieten wir Ihnen zusätzlich eine Vielzahl von zusätzlichen Leistungen.

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  • Beratung auch nach DIN genormt

    Seit 2020 sind wir zertifizierte Berater welche Ihre Situation nach der din 77230 analysieren und auf der Basis eine einheitliche und hohe Beratungsqualität bieten.

  • Technischer Fortschritt

    Wir prüfen regelmäßig Möglichkeiten welche die Betreuung und Beratungsqualität steigert. Ob es die vielseitige Kontaktmöglichkeit ist oder die Beratungsmöglichkeiten anbetrifft.

  • Qualität seit 1986

    Unsere Geschichte reicht bis ins Jahr 1986 zurück. Seit dem stehen wir bereits in 2. Generation Ihnen zur Verfügung und betreuen Sie mit einer außergewöhnlichen Beständigkeit.

  • Versicherungen nicht von der Stange

    Wir haben mit vielen Versicherern spezielle Leistungen vereinbart die Sie selbstverständlich ohne zusätzlichen Beitrag erhalten. Sie können sich also darauf verlassen den bestmöglichen Schutz zu haben.

Jetzt Kunde werden und kostenlose Versicherungsbetreuung sichern!

Es ist ganz einfach! Sie können uns den Auftrag zur Betreuung Ihrer Verträge erteilen – kostenlos natürlich – und wir prüfen all Ihre Versicherungsverträge ob diese zu Ihnen passen und ob die Konditionen noch passen. Wenn nicht, erhalten Sie von und eine Auswertung und Optimierungsmöglichkeiten. Wenn Sie unserem Vorschlag zustimmen leiten wir alles für Sie in die Wege.

Wissenswertes

Wichtige Informationen

FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?

Sinnvoll für Betriebe, deren Gebäude mit Glasfassaden, großen
Einzelscheiben, Spiegelflächen oder Vitrinen ausgestattet sind.

WAS IST VERSICHERT?

Am Gebäude: Fertig eingesetzte oder montierte Scheiben, Platten und
Spiegel aus Glas von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden,
Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten und Dä-
chern.
Im Gebäude/Mobiliar: Glasscheiben und -platten von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegeln sowie Innentürverglasungen.
Zusätzlich gegen Mehrbeitrag versicherbar:
Scheiben und Platten aus Kunststoff, Platten aus Glaskeramik, Glasbausteine und Profilgläser, Lichtkuppeln aus Glas und Kunststoff,
Aquarien, Terrarien, Leuchtreklamen und Bleiverglasungen.

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND VERSICHERBAR?

Bei der Glasbruchversicherung handelt es sich um eine „Allgefahren-Versicherung“. D.h. es ist jede Ursache des Glasbruchs versichert. Als Glasbruch gilt das vollständige Brechen des Glases
durch die komplette Dicke.
 

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND U.A. NICHT VERSICHERT?

Beschädigungen der Oberflächen oder Kanten von Glasflächen wie
z.B. Schrammen, Muschelausbrüche oder auch Kratzer
Mehrscheiben-Isoliergläser, die aufgrund undichter Randverbindungen „blind“ werden.
Aquarien, Terrarien, Leuchtreklamen, Hohlgläser, Bleiverglasungen,
Fotovoltaikanlagen (nur bei zusätzlicher Versicherung)

WO GILT DIE VERSICHERUNG?

Der Versicherungsschutz besteht nur für fest montierte Scheiben
sowie für die Mobiliarverglasung am Versicherungsort, also die
im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude oder Räume von
Gebäuden

WIE WIRD DIE VERSICHERUNGSSUMME ERMITTELT?

Die Versicherungssumme wird pauschal über die Größe der
Nutzfläche ermittelt.
Größere Glasscheiben z.B. Einzelscheiben über 10 m² oder industriell
gefertigte gebogene Scheiben oder außergewöhnliche Risiken, z.B.
Juweliere, müssen separat versichert werden und sind i.d.R. nicht von
der pauschalen Glasversicherung erfasst.

WELCHE ZAHLUNGEN WERDEN IM SCHADENFALL GELEISTET?

Die Leistung für den Ersatz der zerbrochenen Scheiben erfolgt normalerweise als Naturalersatz. Das heißt, der Versicherer beauftragt
ein Unternehmen mit dem Ersatz der gebrochenen Scheiben. Mitversichert sind darüber hinaus auch sonstige notwendige Maßnahmen,
die Kosten verursachen, wie z.B. Notverglasungen, Kräne oder auch
Gerüste.

Sie möchten mehr wissen?

Wir beantworten Ihnen gerne alle offenen Fragen – unverbindlich und kostenlos

Aus der Praxis

Beispiele fürSchadenfälle

ERFOLGLOSE ERMITTLUNGEN

Leider haben nicht alle Mitmenschen Respekt vor dem
Eigentum anderer. Dies musste auch ein Boutique-Besitzer
feststellen, nachdem er das Schaufenster seines Ladens eines
Morgens vollkommen zerstört vorfand. Mit einem Pflasterstein
wurde in der vorangegangenen Nacht die Schaufensterscheibe
ohne erkennbares Motiv eingeworfen. Die Ermittlungen der
Polizei blieben leider ergebnislos. Die Schadenhöhe wurde auf
1.600 € geschätzt.

KLASSIKER

Durch Temperaturunterschiede und dem damit verbundenen
Dehnungsverhalten von Glasscheiben treten oft Risse auf, die
den Austausch der kompletten Scheibe
notwendig machen. Diese unerfreuliche
Erfahrung musste auch ein Dachdeckerbetrieb
machen, der in einem verglasten Vorbau verschiedene
Ziegelarten bewirbt. Die Schadenhöhe wurde auf
450 € geschätzt.

DIE NEUE PC-ANLAGE

Bei dem Vorhaben, eine neue PC-Ausstattung in die
Büroräume des Arbeitgebers zu bringen, hinterließen die Mitarbeiter des Juweliers teure Spuren. Bei der Durchquerung des
Ladenlokals stolperte einer der beiden Angestellten und stürzte
in eine größere Ausstellungsvitrine, die dabei komplett zerstört
wurde. Die Schadenhöhe wurde auf 800 € geschätzt.

UNWETTER

Die Lichtkuppel einer Produktionshalle wurde bei einem starken
Unwetter von herumwirbelnden Ästen und
Hagel an mehreren Stellen durchschlagen. Ungefähr die Hälfte
der Glasscheiben musste mit Hilfe einer Hebebühne ausgetauscht werden. Die Schadenhöhe
wurde auf 6.500 € geschätzt.

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