Kaution/BürgschaftenVersicherung
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Beste Leistungen für Sie
Neben unserem Status als unabhängiger Versicherungsmakler, wodurch wir Sie Objektiv und frei beraten, bieten wir Ihnen zusätzlich eine Vielzahl von zusätzlichen Leistungen.

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Beratung auch nach DIN genormt
Seit 2020 sind wir zertifizierte Berater welche Ihre Situation nach der din 77230 analysieren und auf der Basis eine einheitliche und hohe Beratungsqualität bieten.
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Technischer Fortschritt
Wir prüfen regelmäßig Möglichkeiten welche die Betreuung und Beratungsqualität steigert. Ob es die vielseitige Kontaktmöglichkeit ist oder die Beratungsmöglichkeiten anbetrifft.
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Qualität seit 1986
Unsere Geschichte reicht bis ins Jahr 1986 zurück. Seit dem stehen wir bereits in 2. Generation Ihnen zur Verfügung und betreuen Sie mit einer außergewöhnlichen Beständigkeit.
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Versicherungen nicht von der Stange
Wir haben mit vielen Versicherern spezielle Leistungen vereinbart die Sie selbstverständlich ohne zusätzlichen Beitrag erhalten. Sie können sich also darauf verlassen den bestmöglichen Schutz zu haben.
Jetzt Kunde werden und kostenlose Versicherungsbetreuung sichern!
Es ist ganz einfach! Sie können uns den Auftrag zur Betreuung Ihrer Verträge erteilen – kostenlos natürlich – und wir prüfen all Ihre Versicherungsverträge ob diese zu Ihnen passen und ob die Konditionen noch passen. Wenn nicht, erhalten Sie von und eine Auswertung und Optimierungsmöglichkeiten. Wenn Sie unserem Vorschlag zustimmen leiten wir alles für Sie in die Wege.
Wichtige Informationen
Mittlerweile ist das Leistungsniveau in den Premium-Tarifen der verschiedenen Anbieter sehr hoch. Dennoch stellen wir noch oft fest, dass gerade wichtige Leistungserweiterungen nicht oder zumindest nicht optimal mitversichert sind.
Folgende Leistungserweiterungen sollten in einem Premium-Tarif mitversichert sein:
Für alle Betriebe, die Bürgschaften stellen müssen, insbesondere
Unternehmen aus dem Bauhaupt- und Ausbaugewerbe sowie dem
Maschinen- und Anlagenbau.
Eine Bürgschaftsversicherung ersetzt die Bankbürgschaft
Versichert werden können:
• Gewährleistungsbürgschaften – Absicherung von Mängelansprü-
chen des Auftraggebers
• Ausführungsbürgschaften – Sicherheit für vertragsgemäße Auftragsausführung
• Vertragserfüllungsbürgschaften – Sicherheit für den Auftraggeber
für die ordnungsgemäße
Erfüllung des Werkvertrages
• Anzahlungsbürgschaften – Sicherheit für den Auftraggeber für
geleistete An- oder Vorauszahlungen
• Bürgschaft für Altersteilzeit – Sicherheit für Mitarbeiter – gerät
ein Arbeitgeber in Insolvenz, zahlt der Versicherer direkt an den Arbeitnehmer aus. Höchstbürgschaft für Wertguthaben
• Bürgschaft für Zeitguthaben – Absicherung von Arbeitszeit im
Baugewerbe. Guthaben auf Ausgleichsund Entgeltkonten
• Bürgschaft für Reiseveranstalter
Eine Bürgschaftsversicherung tritt nur bei Insolvenz des Versicherungsnehmers ein und ersetzt nicht die vom Versicherungsnehmer zu
erbringende Leistung. Wird die Bürgschaftsversicherung in Anspruch
genommen, obwohl keine Insolvenz der Baufirma vorliegt, muss die
Baufirma der Bank die erbrachten Zahlungen erstatten.
Versicherungsschutz besteht weltweit, sofern nicht im Versicherungsschein etwas anderes ausgewiesen ist.
Die Prämie errechnet sich aus der Höhe der Avallinie bzw. dem
Bürgschein-Limit.
Es wird der geforderte Betrag bis zur maximalen Bürgschaftshöhe
gezahlt.
Sie möchten mehr wissen?
Wir beantworten Ihnen gerne alle offenen Fragen – unverbindlich und kostenlos
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Beispiele fürSchadenfälle
Ein Bauunternehmer war sichtlich überrascht, als ein Bankmitarbeiter ihm erklärte, er könne ihm keine zusätzliche Kreditlinie einräumen, da ein hoher Betrag bereits durch die Gewährleistungsbürgschaften ausgeschöpft sei. Bei vorausschauender Planung
hätte der Unternehmer die Bürgschaften über eine Bürgschaftsversicherung abwickeln können und damit seine Kreditlinie bei
der Bank nicht bzw. nur in geringerem Umfang mit Bürgschaften
belasten müssen.
Wurde eine Kapitalgesellschaft zur persönlichen Haftungsbegrenzung
gegründet, greift diese in vielen Fällen nicht für Bankkredite. Hier muss
der Gesellschafter häufig persönlich haften, um die notwendigen Kredite zu erhalten. Das Bürgschaftsrisiko wird dabei häufig unterschätzt.
Bei einer Insolvenz der Baufirma nehmen die Bauherren häufig die
Bürgschaften in Anspruch. Mängel werden dann oft „überzogen“ dargestellt und die Möglichkeit der Nachbesserung ist genommen. Wird
die Bank in Anspruch genommen, nimmt diese regelmäßig bei den
Bürgen (Gesellschaftern) Regress. Bei Bürgschaftsversicherern ist
eine persönliche Haftung dagegen nicht die Regel.

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