KFZ-Handel- und Handwerk

Wir beraten Sie unabhängig zur

KFZ-Handel- und HandwerkVersicherung

Wer beruflich mit Kraftfahrzeugen handelt oder an solchen arbeitet, sieht sich regelmäßig mit dem Problem konfrontiert, dass Schäden oder Tätigkeiten nicht mehr unter den Schutz einer Inhaltsversicherung bzw. der Betriebshaftpflicht fallen. Probefahrten, Hagelschäden, Rangierrempler mit Kundenfahrzeugen,… – all dies lässt sich nur über eine KFZ-Handel- und Handwerkversicherung abdecken. Angesichts der Kosten, die für die Reparatur oder den Ersatz eines Fahrzeugs anfallen können, legen wir Ihnen den Abschluss dieses sinnvollen Versicherungsschutzes wärmstens ans Herz.

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Weil wir einfach mehr bieten

Beste Leistungen für Sie

Neben unserem Status als unabhängiger Versicherungsmakler, wodurch wir Sie Objektiv und frei beraten, bieten wir Ihnen zusätzlich eine Vielzahl von zusätzlichen Leistungen.

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  • Beratung auch nach DIN genormt

    Seit 2020 sind wir zertifizierte Berater welche Ihre Situation nach der din 77230 analysieren und auf der Basis eine einheitliche und hohe Beratungsqualität bieten.

  • Technischer Fortschritt

    Wir prüfen regelmäßig Möglichkeiten welche die Betreuung und Beratungsqualität steigert. Ob es die vielseitige Kontaktmöglichkeit ist oder die Beratungsmöglichkeiten anbetrifft.

  • Qualität seit 1986

    Unsere Geschichte reicht bis ins Jahr 1986 zurück. Seit dem stehen wir bereits in 2. Generation Ihnen zur Verfügung und betreuen Sie mit einer außergewöhnlichen Beständigkeit.

  • Versicherungen nicht von der Stange

    Wir haben mit vielen Versicherern spezielle Leistungen vereinbart die Sie selbstverständlich ohne zusätzlichen Beitrag erhalten. Sie können sich also darauf verlassen den bestmöglichen Schutz zu haben.

Jetzt Kunde werden und kostenlose Versicherungsbetreuung sichern!

Es ist ganz einfach! Sie können uns den Auftrag zur Betreuung Ihrer Verträge erteilen – kostenlos natürlich – und wir prüfen all Ihre Versicherungsverträge ob diese zu Ihnen passen und ob die Konditionen noch passen. Wenn nicht, erhalten Sie von und eine Auswertung und Optimierungsmöglichkeiten. Wenn Sie unserem Vorschlag zustimmen leiten wir alles für Sie in die Wege.

Wissenswertes

Wichtige Informationen

FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?

Eine KFZ-Handel- und Handwerkversicherung ist für jeden ratsam,
der gewerblich mit Fahrzeugen handelt oder handwerklich an diesen
arbeitet (z. B. Werkstätten, Lackierereien, Betriebe der Karosserieund Fahrzeugtechnik, Reifenhändler mit Montage, etc.)

WAS IST VERSICHERT?

Die KFZ-Handel- und Handwerkversicherung stellt im Wesentlichen
eine KFZ-Versicherung dar. Hier ist jedoch nicht nur ein konkretes
Fahrzeug versichert, sondern alle, für die Sie Verantwortung tragen
(z. B. zur Reparatur überlassene Kundenfahrzeuge). Das ständige rote
Kennzeichen stellt hierbei eine Ausnahme dar, da es nur das Fahrzeug
deckt, an dem es aktuell montiert ist. Dieses Fahrzeug muss auch im
Fahrtenbuch vermerkt werden (behördliche Vorschrift!).
Wie bei der regulären KFZ-Versicherung haben Sie die Auswahl
zwischen
Haftpflicht-Versicherung
Teilkasko-Versicherung
Vollkasko-Versicherung
Die Versicherer erwarten in der Regel, dass die Deckung der einzelnen
Bausteine einheitlich vereinbart wird.

Die möglichen Bausteine sind:
ständiges rotes Kennzeichen („06er Nummer“) – Schutz für das
bestimmte Fahrzeug, an dem es z. B. für eine Probefahrt montiert wurde.
Werkstattrisiko – Schutz für Fahrzeuge in Werkstattobhut (i. d.
Reg. Kundenfahrzeuge). Obacht: die Zusatzversicherung für das
KFZ-Handwerk als Anhängsel Ihrer Betriebshaftpflicht genügt
nicht, da sie nur für handwerkliche Tätigkeitsschäden aufkommt
(kein Rangieren, keine Unfälle, etc.). Die Ergänzung ist also dringend anzuraten.
Handelsrisiko – Schutz für Ihren Fahrzeugbestand (Fahrzeug als
Handelsware) in Showroom oder auf dem Platz.


WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND U.A. VERSICHERT?

• Haftpflicht-Versicherung: Personen-, Sach- und Vermögensschä-
den, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstehen, sowie
Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Kosten für
Heilung, Kosten des Sachverständigen.
• Teilkasko-Versicherung: Brand oder Explosion, Diebstahl, Raub,
Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung,
Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung.
• Vollkasko-Versicherung: selbstverschuldete Unfälle, mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen
(Vandalismus).

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND U.A. NICHT VERSICHERT?

• Autorennen, Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Kernenergie, Maßnahmen der Staatsgewalt
• Vorsätzlich verursachte Unfälle
• Teilkasko-Schäden: Folgeschäden durch Marderbiss
• Vollkasko-Versicherung: Schäden, die auf Verschleiß oder
Abnutzung beruhen, Betriebs- und Motorschäden
Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend. Einige der oben genannten Punkte können jedoch, je nach Anbieter, ggf. auch eingeschlossen sein bzw. mitversichert werden.

WO GILT DIE VERSICHERUNG?

Der Versicherungschutz gilt grundsätzlich bedingungsgemäß in ganz
Europa.

WELCHE ZAHLUNGEN WERDEN IM SCHADENSFALL GELEISTET?

Über die KFZ-Haftpflichtversicherung werden anfallende Personen-,
Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen erstattet. Eine Teil- und Vollkaskoversicherung deckt
die Kosten der Reparatur ab oder ersetzt im Falle eines Totalschadens
den Zeitwert bzw. Neuwert des Fahrzeuges (in der Regel sind dabei
jedoch Höchstentschädigungsgrenzen je Fahrzeug zu beachten!). Darüber hinaus erstreckt sich die Leistung auch auf aus dem Schaden
entstehenden Nebenkosten wie z. b. Mietwagenkosten, Nutzungsaufall, etc.).

Sie möchten mehr wissen?

Wir beantworten Ihnen gerne alle offenen Fragen – unverbindlich und kostenlos

Aus der Praxis

Beispiele fürSchadenfälle

PROBEFAHRT MIT KUNDENFAHRZEUG

Nach erfolgter Reparatur des Turboladers eines Kundenfahrzeugs unternahm der Mechaniker eine Probefahrt mit dem
Wagen. Da er eine Kurve falsch einschätzte, brach ihm das
Heck aus. Der Wagen stellte sich quer und rammte dabei ein
entgegenkommendes Fahrzeug. An beiden Fahrzeugen entstand
ein nicht unerheblicher Sachschaden. Sowohl der Schaden am
fremden PKW, wie auch der am Wagen des Kunden wurden von
der KFZ-Handel- und Handwerkversicherung der Werkstatt übernommen (Haftpflicht – Schaden am fremden Fahrzeug, Vollkasko
– Schaden am Fahrzeug des Kunden).

PROBEFAHRT MIT HANDELSFAHRZEUG

Ein Kunde interessierte sich für einen Gebrauchtwagen eines
Händlers. Vor dem Kauf wollte er aber auf jeden Fall noch eine
Probefahrt unternehmen. Weil der Wagen aber natürlich nicht
zugelassen war, musste sich der Händler um den nötigen Haftpflichtversicherungsschutz kümmern. Sonst hätte er gegen das
Pflichtversicherungsgesetz verstoßen. Der Händler montierte seine rote Nummer (06er-Kennzeichen) am Fahrzeug, und konnte
so kurzfristig für den nötigen Versicherungsschutz sorgen.

HAGELSCHLAG

Einige Monate später kommt es in der Region, in welcher der
Gebrauchtwagenhändler ansässig ist, zu mehreren starken
Hagelschauern. Gut die Hälfte seines Fahrzeugbestands trägt
dabei mehr oder weniger schwere Beschädigungen davon. Die
KFZ-Handel- und Handwerkversicherung übernimmt auch diese
Schäden (Teilkaskodeckung).
.

STURZ VON HEBEBÜHNE

Bei einem anderen PKW sollen ebenfalls die Winterräder montiert werden. Dafür wird das Auto zur Hebebühne gefahren und
angehoben. Vermutlich wurde eine der Aufnahmen nicht korrekt
ausgerichtet, weshalb das Fahrzeug mit lautem Krachen auf einer Seite nach unten stürzt. Seite und Dach des Wagens werden
dabei stark eingedellt. Auch hier greift wieder der Schutz der
KFZ-Handel- und Handwerkversicherung (Vollkaskodeckung).

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