KFZ-Versicherung

Wir beraten Sie unabhängig zur

KFZ-VersicherungVersicherung

Die Fahrzeuge eines Unternehmens – vom Geschäftswagen bis hin zum Lkw – sind oft ein unverzichtbarer Bestandteil für die Ausübung der gewerblichen Tätigkeit. Der Grund: Mobilität und Flexibilität sind für ein Unternehmen in der heutigen Zeit ein Muss. Fällt ein Fahrzeug wegen eines Schadens z.B. durch einen Unfall, Diebstahl, Marderbiss, usw. aus, ist schnelles Handeln gefragt. Idealerweise mit der optimalen Absicherung durch eine Kfz-Versicherung, um finanzielle Folgen zu vermeiden.

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Weil wir einfach mehr bieten

Beste Leistungen für Sie

Neben unserem Status als unabhängiger Versicherungsmakler, wodurch wir Sie Objektiv und frei beraten, bieten wir Ihnen zusätzlich eine Vielzahl von zusätzlichen Leistungen.

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  • Beratung auch nach DIN genormt

    Seit 2020 sind wir zertifizierte Berater welche Ihre Situation nach der din 77230 analysieren und auf der Basis eine einheitliche und hohe Beratungsqualität bieten.

  • Technischer Fortschritt

    Wir prüfen regelmäßig Möglichkeiten welche die Betreuung und Beratungsqualität steigert. Ob es die vielseitige Kontaktmöglichkeit ist oder die Beratungsmöglichkeiten anbetrifft.

  • Qualität seit 1986

    Unsere Geschichte reicht bis ins Jahr 1986 zurück. Seit dem stehen wir bereits in 2. Generation Ihnen zur Verfügung und betreuen Sie mit einer außergewöhnlichen Beständigkeit.

  • Versicherungen nicht von der Stange

    Wir haben mit vielen Versicherern spezielle Leistungen vereinbart die Sie selbstverständlich ohne zusätzlichen Beitrag erhalten. Sie können sich also darauf verlassen den bestmöglichen Schutz zu haben.

Jetzt Kunde werden und kostenlose Versicherungsbetreuung sichern!

Es ist ganz einfach! Sie können uns den Auftrag zur Betreuung Ihrer Verträge erteilen – kostenlos natürlich – und wir prüfen all Ihre Versicherungsverträge ob diese zu Ihnen passen und ob die Konditionen noch passen. Wenn nicht, erhalten Sie von und eine Auswertung und Optimierungsmöglichkeiten. Wenn Sie unserem Vorschlag zustimmen leiten wir alles für Sie in die Wege.

Wissenswertes

Wichtige Informationen

FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?

Für alle Unternehmen und Freiberufler, die über einen eigenen Fuhrpark verfügen.

WAS IST VERSICHERT?

Je nach Deckungsumfang, der vom Versicherer festgelegt wird, kann
folgendes versichert werden:
Haftpflicht-Versicherung
Teilkasko-Versicherung
Vollkasko-Versicherung
Insassen-Unfallversicherung
Schutzbriefversicherung
Fahrerschutzversicherung
Ergänzt werden kann der Versicherungsschutz bei vielen
Anbietern noch um:
Rabattschutz
GAP-Deckung
Brems-, Bruch- und Betriebsschäden (BBB-Schäden)

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND U. A. VERSICHERT?

• Haftpflicht-Versicherung: Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstehen,
sowie Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Kosten für Heilung, Kosten des Sachverständigen
• Teilkasko-Versicherung: Brand oder Explosion, Entwendung
(Diebstahl, Raub), Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder
Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden
an der Verglasung, Schäden an der Verkabelung
• Vollkasko-Versicherung: selbstverschuldete Unfälle, mut- oder
böswillige Handlungen fremder Personen
• Schutzbrief: Kosten für Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppkosten, Hotelkosten, etc.
• Insassen-Unfallversicherung: vereinbarte Kapitalzahlung bei Tod
oder Invalidität nach einem Kfz-Unfall
• Fahrerschutz: Stellt den Fahrer eines unfallverursachenden
Fahrzeugs einem Unfallopfer gleich, welcher dann entsprechend
Leistungen der Haftpflichtversicherung genießt (individuelle Ausschlüsse der Versicherer sind zu beachten)

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND U. A. NICHT VERSICHERT?

Accordi • Schäden im Rahmen einer dem Versicherer nicht angezeigten
gewerblichen Nutzung (z. B. Güterverkehr bei Fahrzeugen, bei
denen lediglich der risikoärmere Werkverkehr angegeben wurde)
Autorennen, Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Kernenergie, Maßnahmen der Staatsgewalt
• Vorsätzlich verursachte Unfälle
• Teilkasko-Schäden: Folgeschäden durch Marderbiss
• Vollkasko-Versicherung: Schäden, die auf Verschleiß oder Abnutzung beruhen, Betriebs- und Motorschäden
Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend. Einige der oben genannten Punkte können jedoch je nach Bedingungswerk auch eingeschlossen werden.

on Content

WO GILT DIE VERSICHERUNG?

Der Versicherungschutz gilt in ganz Europa. Eine Erweiterung des Geltungsbereichs ist je nach Anbieter möglich (z. B. asiatischer Teil der
Türkei)

Sie möchten mehr wissen?

Wir beantworten Ihnen gerne alle offenen Fragen – unverbindlich und kostenlos

Aus der Praxis

Beispiele fürSchadenfälle

VERKEHRSUNFALL

Herr R. kam bei Glatteis mit seinem Pkw ins Schleudern. Unglücklicherweise hat er dabei einen anderen Pkw gerammt, wodurch die Türen der Beifahrerseite stark verbeult wurden. Diese
mussten ausgetauscht und neu lackiert werden. Der Schaden
am Fahrzeug des Geschädigten wurde auf ca. 8.000 € geschätzt.
Die Regulierung hat die Kfz-Haftpflichtversicherung von Herrn
R. übernommen. Für die Reparatur seines eigenen Fahrzeuges
musste er 2.500 € bezahlen. Da er keine Vollkaskoversicherung
abgeschlossen hatte, musste er die Rechnung aus seiner eigenen Tasche zahlen.

WILDUNFALL

 Gerade im Frühjahr und im Herbst in den Morgenstunden ist
es sehr gefährlich durch Waldgebiete zu fahren. Plötzlich läuft
ein Reh auf die Fahrbahn und man kann nicht mehr rechtzeitig
bremsen. In diesem Fall zahlt die Teilkasko-Versicherung den
Schaden am Fahrzeug.

GLASBRUCH

Herr T. fuhr mit seinem Dienstwagen durch eine Baustelle. Ein
vorausfahrendes Fahrzeug schleuderte ihm einen Stein auf die
Windschutzscheibe. Die Scheibe reißt. Der Schaden wurde auf
ca. 450 Euro geschätzt.

HAGELSCHLAG

Eine Gruppe von Arbeitern eines Malerbetriebs erledigt Arbeiten
in einem Geschäftshaus. In dieser Zeit kam es zu einem schweren Gewitter mit Hagelschlag. Die Hagelkörner waren so groß,
dass sie auf dem Transporter der Firma viele kleine Dellen verursachten. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 1.750 Euro geschätzt.
Da die Firma keine Teilkaskoversicherung abgeschlossen hatte,
muss sie für den Schaden selbst aufkommen.
.

DIEBSTAHL

Der Lkw-Fahrer, Herr K., steuert für eine vorgeschriebene Pause
eine Raststätte an und parkte seinen Lkw in einer Parkbucht. Er
geht in die Raststätte um sich frisch zu machen und etwas zu essen. Als er wieder zu seinem Lkw gehen will, entdeckte er, dass
das Fahrzeug gestohlen wurde. Er informierte sofort die Polizei,
jedoch blieb die Fahnung erfolglos. Sattelschlepper und Auflieger
hatten einen Zeitwert von zusammen 175.000,– Euro, der durch
die Teilkasko erstattet wurden.

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