Managerrechtsschutz

Wir beraten Sie unabhängig zur

ManagerrechtsschutzVersicherung

Als Firmenlenker stellt man besondere Ansprüche an Sie. Auch rechtlich befinden Sie sich in einer besonderen Situation, die mit dem Umfang einer normalen Rechtsschutzversicherung in der Regel nicht abgedeckt werden kann. Speziell auf Ihren Bedarf abgestimmter Rechtsschutz löst das Problem und hilft Ihnen, Ihr gutes Recht zu bekommen, ohne dabei das finanzielle Risiko der Kosten für einen Rechtsstreit eingehen zu müssen.

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Weil wir einfach mehr bieten

Beste Leistungen für Sie

Neben unserem Status als unabhängiger Versicherungsmakler, wodurch wir Sie Objektiv und frei beraten, bieten wir Ihnen zusätzlich eine Vielzahl von zusätzlichen Leistungen.

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  • Beratung auch nach DIN genormt

    Seit 2020 sind wir zertifizierte Berater welche Ihre Situation nach der din 77230 analysieren und auf der Basis eine einheitliche und hohe Beratungsqualität bieten.

  • Technischer Fortschritt

    Wir prüfen regelmäßig Möglichkeiten welche die Betreuung und Beratungsqualität steigert. Ob es die vielseitige Kontaktmöglichkeit ist oder die Beratungsmöglichkeiten anbetrifft.

  • Qualität seit 1986

    Unsere Geschichte reicht bis ins Jahr 1986 zurück. Seit dem stehen wir bereits in 2. Generation Ihnen zur Verfügung und betreuen Sie mit einer außergewöhnlichen Beständigkeit.

  • Versicherungen nicht von der Stange

    Wir haben mit vielen Versicherern spezielle Leistungen vereinbart die Sie selbstverständlich ohne zusätzlichen Beitrag erhalten. Sie können sich also darauf verlassen den bestmöglichen Schutz zu haben.

Jetzt Kunde werden und kostenlose Versicherungsbetreuung sichern!

Es ist ganz einfach! Sie können uns den Auftrag zur Betreuung Ihrer Verträge erteilen – kostenlos natürlich – und wir prüfen all Ihre Versicherungsverträge ob diese zu Ihnen passen und ob die Konditionen noch passen. Wenn nicht, erhalten Sie von und eine Auswertung und Optimierungsmöglichkeiten. Wenn Sie unserem Vorschlag zustimmen leiten wir alles für Sie in die Wege.

Wissenswertes

Wichtige Informationen

Welche Bereiche sind versicherbar?

Anstellungsvertrags-Rechtsschutz

Ihr Anstellungsvertrag fällt nicht unter das Arbeitsrecht, weshalb ein normaler, privater Arbeits-Rechtsschutz nicht für entstehende Kosten aufkommt. Auch werden solche Verfahren nicht vor Arbeits- sondern vor Zivilgerichten geführt, was in der Regel deutlich höhere Streitwerte und damit Kosten mit sich bringt.

(Spezial) Straf-Rechtsschutz

Ein Unternehmen kann nicht strafrechtlich verfolgt werden. Als Entscheider und Lenker eines Unternehmens ist es Ihre Pflicht z. B. für die Einhaltung der Arbeitssicherheit und anderer Gesetze zu sorgen. Kommt es zu Unregelmäßigkeiten stehen Sie persönlich daher im Regelfall immer mit im Fokus strafrechtlicher Ermittlungen. Ein solcher Rechtsschutzvertrag kommt auch für die Verteidigungskosten beim Vorwurf einer Vorsatztat auf (im Gegensatz zum „normalen“ Privat-Rechtsschutz, der hier nicht mehr greifen würde).

Vermögensschaden-Rechtsschutz

Unternehmenslenker haften im Normalfall persönlich für Schäden, die sie durch Fehlentscheidungen oder Unterlassen dem Unternehmen zufügen, für das sie tätig sind. Der Vermögensschaden-Rechtsschutz übernimmt die Kosten, die entstehen, um sich gegen diese Schadenersatzforderungen zu wehren – egal, ob Sie bei sich gar kein Verschulden sehen oder lediglich bei der Schadenshöhe eine andere Ansicht vertreten.

Sie möchten mehr wissen?

Wir beantworten Ihnen gerne alle offenen Fragen – unverbindlich und kostenlos

Aus der Praxis

Beispiele fürSchadenfälle

FALSCHER BERICHT

Gerd A. ist Vorstandsmitglied einer Autozulieferer-AG und berichtet dem Aufsichtsrat der Gesellschaft turnusmäßig über den
Gang der Geschäfte und die beabsichtigte Geschäftspolitik. Der
von ihm zuletzt verfasste Bericht ist in einigen Teilbereichen
unvollständig. Nach Ansicht des Aufsichtsrats sollen sämtliche
Informationen über die sich anbahnende Fehlentwicklung im
Zusammenhang mit einem von der Gesellschaft übernommenen
und in Belgien ansässigen Tochterunternehmen gefehlt haben.
Zum Schluss des Geschäftsjahres stellt sich heraus, dass das
von der Gesellschaft geführte Tochterunternehmen einen Verlust
in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrags erlitten hat. Das
Aufsichtsratsmitglied Bernd C. ist der Auffassung, dass Gerd A.
der Gesellschaft gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet ist,
weil im Falle richtiger und vollständiger Informationen rechtzeitig
geeignete Maßnahmen hätten eingeleitet werden können. Die
Gesellschaft verlangt daher von Gerd A. Schadenersatz in Höhe
von 1,6 Millionen Euro wegen Verletzung von Berichtspflichten.
Da ein außergerichtlicher Einigungsversuch zwischen Gerd A.
und der Gesellschaft scheitert, verklagt die Gesellschaft Gerd A.
auf Zahlung von 1,6 Millionen Euro.
DAS ERGEBNIS: Der Rechtsanwalt von Gerd A. legt gegen das
Urteil Rechtsmittel ein. Das Berufungsgericht verurteilt Gerd A.
zur Zahlung von 400.000 Euro Schadenersatz an die AG. Hinsichtlich der im gerichtlichen Verfahren angefallenen Kosten wird
Gerd A. zur Übernahme der Gerichts- und Anwaltskosten zu 25
Prozent verurteilt.
DIE KOSTEN: Insgesamt muss Gerd A. Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von über 35.000 Euro ausgleichen, die vom
Top-Manager-Rechtsschutz übernommen werden.

FAHRLÄSSIGE TÖTUNG

Ein Sachbearbeiter arbeitete mit großem Engagement im Lohnbüro seines Unternehmens. Im Zuge einer Firmenübernahme
durch neue Eigentümer wurde die Stelle einer Kollegin gestrichen. Man hatte wohl übersehen, dass im Lohnbüro u. a. auch
die Einsatzplanung für Zeitarbeiter angesiedelt war. In der Folge
war das gleichbleibende Arbeitspensum von ihm alleine zu bewältigen. Da allmonatlich die Auszahlung der Löhne von seiner
Vorarbeit abhängig war, war es quasi unumgänglich, täglich im
Schnitt 12 bis 14 Stunden zu arbeiten. Das Problem wurde von
ihm weder bei der Geschäftsleitung noch beim Betriebsrat angesprochen. An einem Abend passierte es auf dem Heimweg dann:
Durch die lange Arbeit erschöpft, fielen ihm auf der Landstraße
fahrend die Augen zu und er verunglückte tödlich. Seine Witwe
äußerte gegenüber der Polizei, dass ihr Mann immer so lange
hatte arbeiten müssen. Dieser Unfall führte zur Anklage des
Geschäftsführers wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung.
Man sah die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber seinem
Bediensteten verletzt, da man bei solch langen regelmäßigen
Arbeitszeiten davon ausgehen konnte, dass die Gesundheit des
Mitarbeiters geschädigt wird und/oder es zu einem Unfall kommen musste.

STREIT UM TANTIEME

Einer der Geschäftsführer einer GmbH fordert zum Ablauf seines
Anstellungsvertrages die in Höhe von 230.000 Euro zugesagte
Tantieme für das laufende Geschäftsjahr. Die Gesellschaft bestreitet, dass die Tantieme überhaupt zu zahlen ist und verweigert die Zahlung. Eine außergerichtliche Einigung scheitert. Der
Anwalt des Geschäftsführers erhebt daher Klage vor dem Landgericht auf Zahlung von 230.000 EUR.

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