Rechtsschutz Heilnebenberufe

Wir beraten Sie unabhängig zur

Rechtsschutz HeilnebenberufeVersicherung

Egal ob Arzt, Apotheker, Heilpraktiker, etc.: als Angehöriger des Heilwesens können Sie schnell in einen Rechtsstreit verwickelt werden. Ursachen kann es viele geben: Streitigkeiten mit einem Arbeitnehmer oder Verstöße gegen das Datenschutzgesetz. Auch die Gefahr, sich strafrechtlichen Vorwürfen stellen zu müssen, nimmt laufend zu. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen dann oft hohe Kosten auf den Kläger bzw. den Beklagten zu. Mit einer Rechtsschutz-Versicherung haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite.

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Sie möchten zunächst nur eine unverbindliche Anfrage stellen, kein Problem! Schreiben Sie uns einfach wie wir Ihnen weiterhelfen dürfen
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Weil wir einfach mehr bieten

Beste Leistungen für Sie

Neben unserem Status als unabhängiger Versicherungsmakler, wodurch wir Sie Objektiv und frei beraten, bieten wir Ihnen zusätzlich eine Vielzahl von zusätzlichen Leistungen.

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  • Beratung auch nach DIN genormt

    Seit 2020 sind wir zertifizierte Berater welche Ihre Situation nach der din 77230 analysieren und auf der Basis eine einheitliche und hohe Beratungsqualität bieten.

  • Technischer Fortschritt

    Wir prüfen regelmäßig Möglichkeiten welche die Betreuung und Beratungsqualität steigert. Ob es die vielseitige Kontaktmöglichkeit ist oder die Beratungsmöglichkeiten anbetrifft.

  • Qualität seit 1986

    Unsere Geschichte reicht bis ins Jahr 1986 zurück. Seit dem stehen wir bereits in 2. Generation Ihnen zur Verfügung und betreuen Sie mit einer außergewöhnlichen Beständigkeit.

  • Versicherungen nicht von der Stange

    Wir haben mit vielen Versicherern spezielle Leistungen vereinbart die Sie selbstverständlich ohne zusätzlichen Beitrag erhalten. Sie können sich also darauf verlassen den bestmöglichen Schutz zu haben.

Jetzt Kunde werden und kostenlose Versicherungsbetreuung sichern!

Es ist ganz einfach! Sie können uns den Auftrag zur Betreuung Ihrer Verträge erteilen – kostenlos natürlich – und wir prüfen all Ihre Versicherungsverträge ob diese zu Ihnen passen und ob die Konditionen noch passen. Wenn nicht, erhalten Sie von und eine Auswertung und Optimierungsmöglichkeiten. Wenn Sie unserem Vorschlag zustimmen leiten wir alles für Sie in die Wege.

Wissenswertes

Wichtige Informationen

FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?

Für alle niedergelassenen Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und – je nach
gewähltem Versicherer – anderen Berufsgruppen, die dem Feld des
Heilwesens zugeordnet werden können (z. B. Ergotherapeuten, Psychologen, Tierärzte, Hebammen, etc.)

WER IST VERSICHERT?

Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw.
der Versicherten.

WELCHE LEISTUNGEN SIND U. A. VERSICHERBAR?

• Rechtsschutz für Firmen und Selbstständige
• Verkehrs-Rechtsschutz
• Regress-Rechtsschutz im außergerichtlichen Verfahren
• Praxis-Vertrags-Rechtsschutz
• Privat-Rechtsschutz für den Inhaber/Geschäftsführer
• Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen
und Grundstücken

• Fahrer-Rechtsschutz
• Spezial-Straf-Rechtsschutz
• Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
• Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
• Forderungsmanagement
Soweit vereinbart sind u. a. folgende Leistungsarten im Deckungsumfang enthalten:
Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz, Sozialgerichts-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten, Daten-Rechtsschutz vor Gerichten


WELCHE LEISTUNGEN SIND U. A. NICHT VERSICHERBAR?

• Baurechtsstreitigkeiten
• Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechtes
• Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherter
Personen untereinander
• Kapitalanlagestreitigkeiten
• Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen und Verfassungsgerichten
• Vorsätzlich begangene Straftaten (rechtkräftiges Urteil)
• Vertragsrechtliche Streitigkeiten (z. B. Forderungen an Kunden,
Gewährleistungsansprüche von Kunden, etc.)
Hier kann der Versicherungsmarkt Ausnahmen und zumindest teilweise Deckungslösungen kennen.

WELCHE ZAHLUNGEN WERDEN IM SCHADENFALL GELEISTET?

Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind, abzüglich der
vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung:
• Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
(RVG)
• Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und
Sachverständige
• Kosten des Prozessgegners, soweit diese der Versicherte zu
tragen hat

WAS IST SONST NOCH ZU BEACHTEN?

Es empfiehlt sich, vor erster Konsultierung eines Anwalts immer zunächst das Gespräch mit dem Rechtsschutzversicherer zu suchen.
So können Sie im Vorfeld prüfen lassen, ob ein Rechtsstreit Aussicht
auf Erfolg hat, den Versicherungsumfang konkret abgrenzen und sich
eine verbindliche Deckungszusage geben lassen.
Für einzelne Bausteine der Rechtsschutzversicherung kann eine
Wartezeit vereinbart sein. Für Versicherungsfälle, die sich innerhalb dieser Wartezeit oder vor dem Versicherungsbeginn ereignen,
besteht kein Versicherungsschutz.

Sie möchten mehr wissen?

Wir beantworten Ihnen gerne alle offenen Fragen – unverbindlich und kostenlos

Aus der Praxis

Beispiele fürSchadenfälle

REGRESS-RECHTSSCHUTZ

Die Praxis des Allgemeinmediziners Dr. Müller ist stark ländlich
angesiedelt. Bedingt durch den spürbaren, berufsbedingten
Wegzug der jüngeren Bevölkerung zählen vor allem ältere Bürger
und chronisch Kranke zu seinen Patienten. Entsprechend hoch
fallen die nötigen Arzneimittelverordnungen aus. Die Kassen
ärztliche Vereinigung setzt bei einer der Abrechnungen daher
einen Arzneimittelregress an. Die besondere Patientensituation
der Praxis wurde nicht berücksichtigt. Ein eingeschalteter Anwalt
kann eine Prüfung des Sachverhalts bewirken; der Regress ist in
vollem Umfang unangebracht.

PRAXIS-VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ

Der Zahnarzt Dr. Guth setzt seinem Patienten Welscher insgesamt vier Implantate. Der Heil- und Kostenplan wurde im Vorfeld
zur Vorlage bei Krankenkasse und Krankenzusatzversicherung
an den Kunden ausgehändigt. Der Patient wurde von seiner Zusatzversicherung informiert, welche Summe er nach Abzug der
gesetzlichen sowie der Zusatzleistungen selbst noch aufbringen
muss. Diese Mitteilung hat er nicht gelesen. Als er nach Abschluss
der Behandlung die Rechnung der Praxis erhält, weigert er sich,
diese zu begleichen. Nach einem erlassenen Mahnbescheid geht
die Sache vor Gericht, wo die Forderung in Umfang und Höhe
als gerechtfertigt angesehen wird. Die Rechtsschutzversicherung
leistete alle Kostenvorschüsse, die bis dahin anfielen.

ANTIDISKRIMINIERUNGSRECHTSSCHUTZ

Der Apotheker Braun sucht nach einem weiteren angestellten
Apotheker, da er sich über die nächsten Jahre mehr und mehr
aus dem aktiven Betrieb zurückziehen möchte. Frau Yilderim wird
auf ihre Bewerbung hin zum Vorstellungsgespräch eingeladen.
Im Gespräch erzählt sie Herrn Braun, dass sie vor kurzem mit
ihrer Lebensgefährtin in die Stadt gezogen ist. Zuvor hatte sie für
drei Jahre eine Apothekerin vertreten, die in Erziehungszeit ging.
Diese Stelle hatte sie direkt nach dem Studium erhalten. Herr
Braun entscheidet sich für eine andere Bewerberin, die mehr Berufserfahrung vorweisen kann. Frau Yilderim klagt gegen Herrn
Braun, da sie sich durch die Absage diskriminiert fühlt. Als mögliche Gründe führt sie sowohl ihren Migrationshintergrund, wie
auch ihr Zusammenleben mit einer Frau an. Der Rechtsschutzversicherer erteilt Deckungszusage für diesen Fall und kann auch
einen spezialisierten Anwalt empfehlen. Die Sache wird vor Gericht verhandelt, die Forderung abgewiesen.

SPEZIAL-STRAF-RECHTSSCHUTZ

Es ist etwa sechs Uhr morgens, als die Haustürklingel sturmläutet
und die Orthopädin Dr. Möller beim Frühstück mit Ihrem Ehemann stört. Draußen steht die Polizei mit einem Durchsuchungsbefehl. Einer ihrer privat krankenversicherten Patienten hatte
über Jahre mit einem befreundeten Heilpraktiker „kooperiert“
und Rechnungen für nicht erbrachte Leistungen bei seiner Krankenversicherung eingereicht. Einem Sachbearbeiter waren die
hohe Anzahl von Abrechnungen und einige Unregelmäßigkeiten
aufgefallen. Es wurde Anzeige gegen den Patienten und seinen
Heilpraktiker erstattet. Da der betroffene Patient im vergangenen halben Jahr auch verhältnismäßig oft bei Frau Dr. Möller in
Behandlung war, geriet auch sie in den Verdacht, in diesen Abrechnungsbetrug verwickelt zu sein. Ein von ihrer Rechtsschutzversicherung empfohlener Strafverteidiger nahm sich der Sache
an, erwirkte eine zeitnahe Rückgabe von beschlagnahmten Akten
und PCs. Mittels selbst in Auftrag gegebener Gutachten konnte
belegt werden, dass die durchgeführten Behandlungen zu 100 %
korrekt und angebracht waren. Die Ermittlungen gegen die Ärztin
wurden eingestellt, bevor es zu einem Reputationsschaden in der
Öffentlichkeit kommen konnte.

ZU SCHNELL

Ein Inlineskater fuhr morgens mit hohem Tempo seine täglichen
Runden um den See. In Gedanken versunken, bemerkte er eine
Joggerin, die den Weg kreuzte, zu spät. Beim Zusammenstoß
hat sich die Joggerin das Handgelenk gebrochen und das Knie
stark geprellt. Sie machte Schmerzensgeld und Verdienstausfall
geltend. Zusammen mit den Regressforderungen der Krankenkasse
für die Behandlungskosten wurde die Schadenhöhe auf
ca. 15.000 € geschätzt.

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