Rechtsschutz VereineVersicherung
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Beste Leistungen für Sie
Neben unserem Status als unabhängiger Versicherungsmakler, wodurch wir Sie Objektiv und frei beraten, bieten wir Ihnen zusätzlich eine Vielzahl von zusätzlichen Leistungen.

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Beratung auch nach DIN genormt
Seit 2020 sind wir zertifizierte Berater welche Ihre Situation nach der din 77230 analysieren und auf der Basis eine einheitliche und hohe Beratungsqualität bieten.
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Technischer Fortschritt
Wir prüfen regelmäßig Möglichkeiten welche die Betreuung und Beratungsqualität steigert. Ob es die vielseitige Kontaktmöglichkeit ist oder die Beratungsmöglichkeiten anbetrifft.
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Qualität seit 1986
Unsere Geschichte reicht bis ins Jahr 1986 zurück. Seit dem stehen wir bereits in 2. Generation Ihnen zur Verfügung und betreuen Sie mit einer außergewöhnlichen Beständigkeit.
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Versicherungen nicht von der Stange
Wir haben mit vielen Versicherern spezielle Leistungen vereinbart die Sie selbstverständlich ohne zusätzlichen Beitrag erhalten. Sie können sich also darauf verlassen den bestmöglichen Schutz zu haben.
Jetzt Kunde werden und kostenlose Versicherungsbetreuung sichern!
Es ist ganz einfach! Sie können uns den Auftrag zur Betreuung Ihrer Verträge erteilen – kostenlos natürlich – und wir prüfen all Ihre Versicherungsverträge ob diese zu Ihnen passen und ob die Konditionen noch passen. Wenn nicht, erhalten Sie von und eine Auswertung und Optimierungsmöglichkeiten. Wenn Sie unserem Vorschlag zustimmen leiten wir alles für Sie in die Wege.
Wichtige Informationen
Eine Rechtsschutzversicherung für Vereine können eingetragene Vereine (e. V.) abschließen.
Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw.
der Versicherten.
• Der Verein als Versicherungsnehmer
• Seine gesetzlichen Vertreter bei der Wahrnehmung von Vereinsaufgaben entspr. der Vereinssatzung
• Arbeitnehmer/-in in Ausübung ihrer Tätigkeiten für den Versicherungsnehmer
• Vereinsmitglieder bei der Wahrnehmung von Vereinsaufgaben
entspr. der Vereinssatzung
• Schadenersatz-Rechtsschutz
• Arbeits-Rechtsschutz
• Steuer-Rechtsschutz
• Sozial-Rechtsschutz
• Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
• Straf-Rechtsschutz
• Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
• Daten-Rechtsschutz
Je nach Anbieter und Tarif kann der Versicherungsumfang von dieser Aufzählung abweichen. Weiterhin ist es möglich, dass einzelne
Leistungsarten erst ab einer gerichtlichen Verhandlung als versichert
gelten.
• Baurechtsstreitigkeiten
• Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherter Personen untereinander
• Kapitalanlagestreitigkeiten
• Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen und Verfassungsgerichten
• Vorsätzlich begangene Straftaten (rechtkräftiges Urteil)
• Vertragsrechtliche Streitigkeiten (z. B. Forderungen an Kunden, Gewährleistungsansprüche von Kunden, etc.)
Hier kann der Versicherungsmarkt Ausnahmen und zumindest teilweise Deckungslösungen kennen.
Sie möchten mehr wissen?
Wir beantworten Ihnen gerne alle offenen Fragen – unverbindlich und kostenlos
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Beispiele fürSchadenfälle
Nachts entriegeln zwei fünfzehnjährige Jungs aus dem Ort ein
Seitenfenster des Vereinsheims und steigen ein. Sie bedienen
sich reichlich an den alkoholischen Vorräten des Vereinsheims,
knacken eine Geldkassette auf und entwenden den Inhalt. Au-
ßerdem richten Sie einige Beschädigungen am Inventar und
ordentliche Verschmutzungen an. Durch die Ermittlungen der
Polizei können die Täter identifiziert werden. Der Verein möchte seine zivilrechtlichen Ansprüche gegen beide durchsetzen,
nachdem die Eltern die Übernahme des entstandenen Schadens
verweigern.
Ein Integrationsverein veranstaltet einmal pro Jahr einen Basar,
auf dem u. a. Waren aus Kinderheimen in der Dritten Welt verkauft werden, die vom Verein unterstützt werden. Das Geld fließt
größtenteils wieder in die Unterstützung. Ein Finanzbeamter
sieht in dieser Handelstätigkeit aber Grund genug, den Verein
als Wirtschaftsverein einzustufen und die Steuerfreiheit des gemeinnützigen Vereins aufzuheben. Für die vergangenen drei Jahre werden Steuern nachgefordert. Der Verein möchte dagegen
vorgehen.
Ein Verein betreibt in seinem Vereinsheim auch eine kleine Gastwirtschaft. Ein Besucher bekommt zufällig mit, wie ein für den
Ausschank eingeteiltes Vereinsmitglied Bier an Jugendliche ausschenkt, die er kaum älter als 14 einschätzt. Er zeigt den Fall
beim Ordnungsamt an. Dieses verwarnt den Verein und verhängt
ein Ordnungsgeld. Der Verein schaltet einen Anwalt ein, da der
Vorwurf als ungerechtfertigt angesehen wird.
Ein im Streit ausgeschiedenes Vereinsmitglied verlangt die Lö-
schung aller seiner beim Verein gespeicherten Daten. Die Lö-
schung erfolgt offenbar aber unvollständig, da er über einen
Verteiler immer noch über Vereinsaktivitäten und Spendenaktionen informiert wird. Er schaltet seinen Anwalt ein, um dies zu
stoppen. Dieser macht völlig überzogene Ansprüche beim Verein
geltend – der Verein möchte sich aufgrund der Höhe der Forderung verteidigen.
Der Platzwart eines Sportvereins fiel in der Vergangenheit bereits
häufiger durch seine ruppige Art und sein ungebührliches Verhalten gegenüber Vereinsmitgliedern und Besuchern auf. Als er
bei einem Termin mit einem Sponsor des Vereins diesen lautstark
beleidigt, zieht die Vorstandschaft die Reißleine und kündigt ihm.
Der Platzwart pocht auf seine langjährige Betriebszugehörigkeit
und sieht die Kündigung als nicht rechtsgültig an. Die Sache
muss vor Gericht verhandelt werden.

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