(Spezial-) Straf-Rechtsschutz – Gewerbe

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(Spezial-) Straf-Rechtsschutz – GewerbeVersicherung

Die Vorstellung, dass die Staatsanwaltschaft im eigenen Unternehmen ermittelt, mag im ersten Moment geradezu absurd erscheinen. Als gesetzestreuer Bürger und Unternehmer zahlt man seine Steuern und stiftet auch niemanden zu Straftaten an. Dennoch ermittelt die Staatsanwaltschaft deutlich häufiger, als man glaubt. Eine Straf-Rechtsschutzversicherung Gewerbe ist für alle Firmen und Freiberufler geeignet, die sich vor den finanziellen Risiken schützen wollen, die bei der Verteidigung gegen eine strafrechtliche Verfolgung entstehen können.

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Beste Leistungen für Sie

Neben unserem Status als unabhängiger Versicherungsmakler, wodurch wir Sie Objektiv und frei beraten, bieten wir Ihnen zusätzlich eine Vielzahl von zusätzlichen Leistungen.

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  • Beratung auch nach DIN genormt

    Seit 2020 sind wir zertifizierte Berater welche Ihre Situation nach der din 77230 analysieren und auf der Basis eine einheitliche und hohe Beratungsqualität bieten.

  • Technischer Fortschritt

    Wir prüfen regelmäßig Möglichkeiten welche die Betreuung und Beratungsqualität steigert. Ob es die vielseitige Kontaktmöglichkeit ist oder die Beratungsmöglichkeiten anbetrifft.

  • Qualität seit 1986

    Unsere Geschichte reicht bis ins Jahr 1986 zurück. Seit dem stehen wir bereits in 2. Generation Ihnen zur Verfügung und betreuen Sie mit einer außergewöhnlichen Beständigkeit.

  • Versicherungen nicht von der Stange

    Wir haben mit vielen Versicherern spezielle Leistungen vereinbart die Sie selbstverständlich ohne zusätzlichen Beitrag erhalten. Sie können sich also darauf verlassen den bestmöglichen Schutz zu haben.

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Es ist ganz einfach! Sie können uns den Auftrag zur Betreuung Ihrer Verträge erteilen – kostenlos natürlich – und wir prüfen all Ihre Versicherungsverträge ob diese zu Ihnen passen und ob die Konditionen noch passen. Wenn nicht, erhalten Sie von und eine Auswertung und Optimierungsmöglichkeiten. Wenn Sie unserem Vorschlag zustimmen leiten wir alles für Sie in die Wege.

Wissenswertes

Wichtige Informationen

FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?

Eine Straf-Rechtsschutzversicherung Gewerbe ist für alle Firmen und
Freiberufler geeignet, die sich vor den finanziellen Risiken schützen
wollen, die bei der Verteidigung gegen eine strafrechtliche Verfolgung
entstehen können.

WAS IST VERSICHERT?

Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw.
der Versicherten aus dem Vorwurf einer vorsätzlich begangenen Ordnungswidrigkeit oder Straftat. In der Regel ist der Vorwurf eines Verbrechens nicht gedeckt.

WER IST VERSICHERT?

• Versicherungsnehmer
• Arbeitnehmer/-in und ggf. Organe der Versicherungsnehmerin in
Ausübung ihrer Tätigkeiten für den Versicherungsnehmer
Der Versicherungsschutz erstreckt sich bei jeder versicherten Person
nur auf die Verteidigung bei Strafverfolgungen mit dem Vorwurf eines
Vorsatzdelikts, das im beruflichen Leben begangen wird.

WELCHE LEISTUNGEN SIND U. A. VERSICHERT?

• die Kosten eines Strafverteidigers (auch angemessene Honorarvereinbarungen über die Sätze des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes hinaus)
• die anfallenden nötigen Kosten für Sachverständige und Gutachter
• die anfallenden Entschädigungen für Zeugen (teils auch Zeugenanwälte)
• eine Strafkaution als zinsloses Darlehen
Je nach gewähltem Versicherer und Tarif können ggf. auch weitere
Zusatzleistungen mitversichert sein.
Wichtig: Der Umfang einer „normalen“ Rechtsschutzversicherung
beinhaltet ausdrücklich keine vorsätzlich begangenen Straftaten
– also keine, die nur vorsätzlich begangen werden können (egal
ob man schuldig oder unschuldig ist). Ausschließlich mit diesem
weiteren Baustein der Rechtsschutzversicherung können Sie also
dieses Risiko absichern.

WELCHE LEISTUNGEN SIND U. A. NICHT VERSICHERT?

In der Regel ist der Vorwurf eines Verbrechens (Straftat mit einer
Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe lt. § 12 StGB
– z. B. Mord) nicht mit abgesichert. Hier kann es unter den einzelnen
Versicherungsunternehmen und Tarifen Ausnahmen geben.

WAS IST SONST NOCH ZU BEACHTEN?

Sollte das Strafverfahren mit einer rechtskräftigen Verurteilung
abgeschlossen werden, müssen Sie im Regelfall die vom Versicherer
getragenen Vorauslagen für Ihre bestmögliche Verteidigung zurück
erstatten. Bei Erlass eines Strafbefehls oder einer Einstellung gegen
Auflage (§ 153 StGB) kann dies je nach gewähltem Versicherer und
Tarif auch anders geregelt sein.

Sie möchten mehr wissen?

Wir beantworten Ihnen gerne alle offenen Fragen – unverbindlich und kostenlos

Aus der Praxis

Beispiele fürSchadenfälle

FLIESENLEGER

Einem Fliesenleger wird vorgeworfen, Fliesenreste und Bauschutt des öfteren im Wald entsorgt zu haben. Gegen ihn wird
ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Abfallgesetz eingeleitet. Da sich bei den gefundenen Schutthaufen auch Reste
eines älteren Spezialklebers finden, der u. a. sehr gefährliche
Chemikalien enthält, wird zusätzlich wegen unerlaubtem Umgang mit gefährlichen Abfällen ermittelt.

GASTWIRTSCHAFT

In einer Gastwirtschaft fällt kurz vor dem Wochenende die Bierzapfanlage aus. Weil vom Wartungsdienst niemand zu erreichen
ist, versucht der Wirt kurzerhand selbst, das Problem zu lösen
und die Anlage mit einem aggressiven Reinigungsmittel zu reinigen. Die Getränkeschankanlagenverordnung untersagt dies aber.
Ein anonymer Hinweis beim Ordnungsamt führt zu einem Ermittlungsverfahren.

DACHDECKER

Im Spätsommer stürzt ein nicht gesicherter Dachdecker ab und
zieht sich dabei sehr schwere Verletzungen zu. Die Berufsgenossenschaft leitet gegen den Inhaber des Betriebs ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein, da ihm vorgeworfen wird, gegen die
Unfallverhütungsvorschriften verstoßen zu haben. Die Staatsanwaltschaft leitet ebenfalls ein Verfahren wegen Körperverletzung
ein.

MASSEUR

Eine Patientin behauptet, ihr Masseur habe sie während einer
Behandlung sexuell belästigt. Gegen den Masseur wird daraufhin
ein Verfahren wegen versuchter Vergewaltigung und sexueller
Nötigung eingeleitet.

ARCHITEKT

Die Freude eines Architekten über den erhaltenen Zuschlag
eines ausgeschriebenen Schulhausumbaus hält nicht lange an,
als die Staatsanwaltschaft mit dem Vorwurf gegen ihn ermittelt,
einen leitenden Beamten des städtischen Bauamts bestochen zu
haben.

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