TransportversicherungVersicherung
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Beste Leistungen für Sie
Neben unserem Status als unabhängiger Versicherungsmakler, wodurch wir Sie Objektiv und frei beraten, bieten wir Ihnen zusätzlich eine Vielzahl von zusätzlichen Leistungen.

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Beratung auch nach DIN genormt
Seit 2020 sind wir zertifizierte Berater welche Ihre Situation nach der din 77230 analysieren und auf der Basis eine einheitliche und hohe Beratungsqualität bieten.
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Technischer Fortschritt
Wir prüfen regelmäßig Möglichkeiten welche die Betreuung und Beratungsqualität steigert. Ob es die vielseitige Kontaktmöglichkeit ist oder die Beratungsmöglichkeiten anbetrifft.
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Qualität seit 1986
Unsere Geschichte reicht bis ins Jahr 1986 zurück. Seit dem stehen wir bereits in 2. Generation Ihnen zur Verfügung und betreuen Sie mit einer außergewöhnlichen Beständigkeit.
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Versicherungen nicht von der Stange
Wir haben mit vielen Versicherern spezielle Leistungen vereinbart die Sie selbstverständlich ohne zusätzlichen Beitrag erhalten. Sie können sich also darauf verlassen den bestmöglichen Schutz zu haben.
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Wichtige Informationen
Eine Transportversicherung bietet sich für alle Handels- und Produktionsbetriebe an, die national oder international Güter versenden oder beziehen und sich gegen Gefahren der Beförderung sowie der damit verbundenen Lagerungen absichern wollen.
Was ist versichert?
Versichert sind die im Vertrag genannten Güter während der Beförderung und den damit im Zusammenhang stehenden Lagerungen sowie sonstige Aufwendungen und Kosten. Der Versicherer erstattet unter anderem Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten sowie den Beitrag zur großen Havarie. Auch Schadenabwendungs-, Schadenminderungs-, Schadenfeststellungskosten, Kosten der Ermittlung und Feststellung des versicherten Schadens sowie Kosten durch einen für diese Zwecke beauftragten Dritten sind abgedeckt.
Ebenfalls ersetzt werden die Kosten der Umladung, der einstweiligen Lagerung sowie die Mehrkosten der Weiterbeförderung infolge eines Versicherungsfalls oder versicherten Unfalls des Transportmittels.
Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
Als versichert gelten alle Gefahren, denen die Güter während der Versicherungsdauer ausgesetzt sind. Der Versicherungsschutz kann außerdem durch individuelle Vereinbarungen erweitert oder eingeschränkt werden.
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Schäden durch:
- Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse
- Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische oder politische Gewalthandlungen, unabhängig von der Anzahl der daran beteiligten Personen
- Aufruhr und sonstige bürgerliche Unruhen
- Beschlagnahmungen, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand
- Kernenergie sowie Schäden aus der Verwendung von chemischen, biologischen und biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung
- eine Verzögerung der Reise; innerer Verderb oder die natürliche Beschaffenheit der Güter; handelsübliche Mengen-, Maß- und Gewichtsdifferenzen oder -verluste, die jedoch als berücksichtigt gelten, sofern hierfür eine Abzugsfranchise vereinbart ist; normale Luftfeuchtigkeit oder gewöhnliche Temperaturschwankungen; nicht beanspruchungsgerechte Verpackung oder unsachgemäße Verladeweise – es sei denn, der Versicherungsnehmer hat diese nicht vorsätzlich verschuldet
- Vorsatz
Wo gilt die Versicherung?
Ein weltweiter Versicherungsschutz ist möglich.
Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Der Versicherungswert umfasst folgende Summen:
- der gemeine Handelswert oder in dessen Ermangelung der gemeine Wert der Güter am Absendungsort bei Beginn der Versicherung
- die Versicherungskosten
- die Kosten, die bis zur Annahme der Güter durch den Beförderer entstehen und der endgültig bezahlten Fracht
Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?
Der Versicherer erstattet:
- den vollen Warenwert
- die Beiträge zur Havarie-Grosse
- die Schadenminderungs- und Feststellungskosten sowie alle sonstigen vereinbarten Aufwendungen
Welche Erweiterungen sind zusätzlich möglich?
Zusätzliche Erweiterungen, die optional versichert werden können, betreffen:
- die Erstattung des imaginären Gewinns, des Mehrwerts, des Zolls, der Fracht, der Steuern und Abgaben sowie sonstiger Kosten
- die Erweiterung des Deckungsschutzes auch auf Güterfolge- und Vermögensschäden.
Sinnvolle Ergänzungen
Als sinnvolle Ergänzung zu einer Transportversicherung empfiehlt sich der Abschluss einer Transport-Betriebsunterbrechungsversicherung, die Schutz vor den wirtschaftlichen Folgen einer transportbedingten Betriebsunterbrechung bietet, sowie eine Werkverkehrsversicherung für Transporte von eigenen Gütern mit eigenen Fahrzeugen.
Sie möchten mehr wissen?
Wir beantworten Ihnen gerne alle offenen Fragen – unverbindlich und kostenlos
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- Unabhängig
Beispiele fürSchadenfälle
Eine Druckerei hatte eine Druckmaschine im Wert von fast einer
halben Million Euro bestellt. Sie bezog die Anlage „ab Werk“ und
übernahm den Transport vom Hersteller zur Druckerei selbst. Am Ziel
angekommen, rutschte die Maschine beim Entladen vom Gabelstapler und fiel in die Hofeinfahrt. Die Reparatur durch den
Hersteller sowie zusätzliche Gutachter- und erneute Frachtkosten waren durch den Versicherer abgedeckt.
Ein Lkw, der medizinische Geräte geladen hatte, geriet
auf der Autobahn in dichtem Nebel in einen
Unfall. Der Anhänger kippte auf die Fahrbahn und
die Autobahn war für mehrere Stunden gesperrt. Die
Polizei ermittelte, dass der Lkw-Fahrer für die Sichtverhältnisse viel
zu schnell unterwegs gewesen war und deshalb nicht mehr rechtzeitig reagieren konnte. Die hochempfindlichen medizinischen
Geräte mussten als Totalschaden abgeschrieben werden. Der
Versicherer übernahm die Regulierung des Schadens.
Eine Lieferung Büromöbel, die von Köln nach Bonn
verschickt werden sollten, wurde wegen einer falschen
Adressangabe durch den Spediteur nach Hamburg geliefert
und dort fälschlicherweise auch noch angenommen. Da dort
niemand wusste, was damit zu tun ist, wurden sie erst einmal
in einem Lager deponiert. Auf Nachforschungen des Spediteurs
hin tauchten die Möbel zwar wieder auf, waren aber durch
die falsche Lagerung stark beschädigt worden. Der entstandene Schaden war durch die Transportversicherung
abgedeckt.
Ein Schuhgeschäft in Deutschland sollte eine LkwLieferung Schuhe aus Italien erhalten. Der Inhaber
des Schuhgeschäfts hatte die Ware ab Werk
gekauft und auch die Gefahrtragung während des Transports
übernommen. Der Lkw wurde an einer Raststätte in
Österreich gestohlen und war komplett leergeräumt, als man ihn
in einem Waldstück nahe Innsbruck wiederfand. Da die Ware nicht
versichert war, blieb der Inhaber des Schuhgeschäfts auf dem
gesamten Schaden sitzen und geriet dadurch in ernste finanzielle
Schwierigkeiten.
Ein Inlineskater fuhr morgens mit hohem Tempo seine täglichen
Runden um den See. In Gedanken versunken, bemerkte er eine
Joggerin, die den Weg kreuzte, zu spät. Beim Zusammenstoß
hat sich die Joggerin das Handgelenk gebrochen und das Knie
stark geprellt. Sie machte Schmerzensgeld und Verdienstausfall
geltend. Zusammen mit den Regressforderungen der Krankenkasse
für die Behandlungskosten wurde die Schadenhöhe auf
ca. 15.000 € geschätzt.

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