24. August 2020

Grundrente und alles ist gut?Blogbeitrag

Nach langen, zähen Verhandlungen hat die Bundesregierung
im Juli dieses Jahres das Gesetz zur Grundrente verabschiedet.
Da wurde im Vorfeld mit harten Bandagen gekämpft und
sogar das Fortbestehen der großen Koalition davon abhängig
gemacht. Als man sich dann auf den Kompromiss verständigt
hatte, wirkten alle Beteiligten sehr zufrieden und es schwang
unausgesprochen im Raum, hier etwas Großes auf den Weg
gebracht zu haben.


Weil das Leben im Ruhestand nicht umsonst ist
Die Altersrentner im Land wissen es bereits: Zwischen letztem
Nettoeinkommen und erstem Rentenbezug besteht eine
für viele überraschend hohe Kluft – auch wenn man jahrzehntelang
eingezahlt hat. Aus einem Bruttogehalt von 3000
Euro werden auch mit mehr als 40 Beitragsjahren im Alter
keine 1200 Euro. Und das ist nur die Bruttorente, von der
noch Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherung abgehen.
Netto bleiben da keine 1000 Euro mehr. Und nicht
wenige Menschen in Deutschland, die ihr ganzes Leben
lang gearbeitet und Kinder großzogen haben, sind weit von
diesen 1000 Euro im Monat entfernt. Eine Realität, die von
weiten Teilen der Bevölkerung als sozial unfair angesehen
wird. Aber nun kommt ja die Grundrente und es wird alles
gut – oder?


Und die Grundrente richtet nun alles?
Die Medien berichteten zumeist recht knapp über den Beschluss
der Grundrente. Sie soll für Rentner mit nicht mehr

als 1250 Euro (Alleinstehende) respektive 1950 Euro (Paare)
gelten. Da kann man schnell den Eindruck gewinnen,
dass diese Zahlen die Höhe der beschlossenen Grundrente
darstellen würden. Liegt man darunter, wird eben etwas
„aufgegossen“ und der finanzielle Spielraum künftig höher.
Aber nichts könnte weniger richtig sein. Die Grundrente,
von der bis zu 1,5 Millionen Rentner profitieren sollen, fällt
von Fall zu Fall extrem unterschiedlich aus. Und: Eine Garantie,
keine Grundsicherung mehr beantragen zu müssen,
ist sie keinesfalls; bei bestimmten Konstellationen ist dies
aber möglich. Die Grundrente stellt lediglich eine kleine
Verbesserung dar. Den gewohnten Lebensstandard sichert
sie aber nicht. Hier sind Sie weiterhin ganz stark in der Eigenverantwortung.
Wir helfen Ihnen gerne dabei, Lösungen
zu finden, die zu Ihnen passen.

Hörz & Haapamäki elderly retired couple reading their social media

In aller Kürze das Wichtigste:

  • Die Grundrente kommt nur für Bürger infrage, die
    mindestens 35 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung
    vorweisen können,
  • im Durchschnitt weniger als 0,8 Entgeltpunkte pro Jahr
    gesammelt haben,
  • ein zu versteuerndes Monatseinkommen von nicht mehr als
    1250 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 1950 Euro (Paare)
    haben (hierzu werden beispielsweise auch Mieteinnahmen
    gezählt).

Bestehendes Vermögen, wie Sparguthaben oder eine Immobilie, wird
bei der Prüfung nicht mitberücksichtigt. Wird das oben genannte
Monatseinkommen überschritten, besteht Anspruch auf anteilige
Grundrente. Die Grenzen indes stehen noch nicht fest.
Werden die Voraussetzungen erfüllt, dann
werden die angesammelten Entgeltpunkte verdoppelt (max.
auf 0,8 pro Jahr, max. für 35 Jahre),

  • anschließend 12,5 Prozent von diesem Zuschlag abgezogen
    und
  • auf den Zuschlag werden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
    fällig.
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Mika Haapamäki

Geschäftsführer und Versicherungsmakler bei Hörz & Haapamäki - Das Versicherungshaus. Berater für Privat- und Geschäftskunden

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