7. Februar 2022

Kein Steuergeschenk ausschlagen!Blogbeitrag

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Bereits 2005 wurde die Basisrente (umgangssprachlich auch als „Rürup-Rente“ bekannt) als steuerlich begünstigte Altersvorsorgemöglichkeit eingeführt. Vor allem Gutverdiener und Gewerbetreibende nutzen diese Form des Alterssparens seither auch gezielt als Steuersparmodell. 

2021 können Sie bis zu 25.787 Euro (Alleinstehende) bzw. 51.574 Euro (Verheiratete) als Sonderausgaben ansetzen. Diese können sich aus Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, berufsständischen Versorgungswerken und aktuell 92 % der Beiträge zur Basisrente zusammensetzen. Der Grad, zu dem „Rürup-Beiträge“ ansetzbar sind, steigt bis 2025 jährlich um 2 %. Dass die steuerlichen Auswirkungen nicht unerheblich ausfallen, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen um die oben genannten Beträge geschmälert wird, können Sie sich gewiss vorstellen. Konkret sollte Ihnen dies Ihr Steuerberater – oder bei Angestellten auch ein Lohnsteuerhilfeverein – ausrechnen können. 

Haben Sie bereits einen solchen Vertrag? Beim Beitrag besteht noch Luft nach oben? Sie möchten Steuern sparen? Und Sie möchten Ihre Versorgung im Alter anheben? Dann kann eine freiwillige Zuzahlung für Sie sinnvoll sein und wir sollten uns unterhalten. Sie haben noch keinen solchen Vertrag, möchten aber auch Steuern sparen und für das Alter vorsorgen? Auch dann haben wir eine perfekte Basis für ein gemeinsames Gespräch. Kontaktieren Sie uns!

 

Sichern Sie Ihre Umsätze!

Ganz ohne Spuren ging die Pandemie an der Wirtschaft nicht vorbei. Nicht jede Firma verkraftete die Auswirkungen, die regional und global (Stichwort Lieferketten) zu verzeichnen waren, gleichermaßen gut. Entsprechend sind auch alte Kundenbeziehungen nicht mehr ganz so sicher, wie man sie noch vor zwei Jahren eingeschätzt hätte. Dazu kommt anhaltende Materialknappheit in vielen Bereichen, wie etwa bei Halbleitern, Holz und anderen Baustoffen. Das sorgt für ungeplant hohen Kostenbelastungen oder bremst die Produktivität aus. Wer nicht vernünftig zu eigentlich kalkulierten Rahmenbedingungen arbeiten kann, ist leider auch ein potenzieller Wackelkandidat, was die Zuverlässigkeit bei Zahlungen angeht. Das ist ein nicht zu unterschätzendes Risiko für jedes Unternehmen, das andere Firmen beliefert. 

Mit einer Warenkreditversicherung können Sie das wirtschaftliche Risiko Ihres Unternehmens infolge eines Ausfalls von Forderungen aus Warenlieferungen, Werk- oder Dienstleistungen wegen insolvenzbedingter Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsverspätung absichern. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Ihnen die negative Bonität Ihrer Kunden nicht bekannt ist. Neben der Übernahme Ihrer Forderung, wenn es nötig ist, bietet so ein Vertrag auch eine Reihe von Zusatzleistungen, wie etwa Kreditprüfung (Bonitätsprüfung Ihrer Kunden im Vorfeld der Belieferung), Rechtsschutzfunktion in Form der Übernahme von Kosten, wenn ein Fall vor Gericht geht, (auch für das Durchsetzen eines Eigentumsvorbehalts.) und ein Forderungsmanagement. Eine 

Warenkreditversicherung stabilisiert die Planbarkeit Ihrer Einnahmen und macht Ihr Unternehmen unabhängiger vom wirtschaftlichen Erfolg Dritter. Das scheint uns ein sehr erstrebenswerter Zustand zu sein.

 

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Mika Haapamäki

Geschäftsführer und Versicherungsmakler bei Hörz & Haapamäki - Das Versicherungshaus. Berater für Privat- und Geschäftskunden

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