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Bauherrenhaftpflicht

Wir beraten Sie unabhängig zur

BauherrenhaftpflichtVersicherung

Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung, wenn auf Ihrer Baustelle Dritte zu Schaden kommen. Auch wenn Sie eine Firma mit der Bauausführung beauftragt haben. Tritt dieser Fall ein, haften Sie laut BGB in unbegrenzter Höhe. Aus diesem Grund ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen für Bauherren. Sollte der Bauherr eigene Bauausführungen, Bauleitung und Planung vornehmen, muss diese separat beauftragt werden. Kleinere Bauvorhaben (z. B.: An- und Umbauten) sind häufig über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Dieser Einschluss gilt jedoch nur bis zu einer bestimmten Summe.
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Weil wir einfach mehr bieten

Beste Leistungen für Sie

Neben unserem Status als unabhängiger Versicherungsmakler, wodurch wir Sie Objektiv und frei beraten, bieten wir Ihnen zusätzlich eine Vielzahl von zusätzlichen Leistungen.

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  • Beratung auch nach DIN genormt

    Seit 2020 sind wir zertifizierte Berater welche Ihre Situation nach der din 77230 analysieren und auf der Basis eine einheitliche und hohe Beratungsqualität bieten.

  • Technischer Fortschritt

    Wir prüfen regelmäßig Möglichkeiten welche die Betreuung und Beratungsqualität steigert. Ob es die vielseitige Kontaktmöglichkeit ist oder die Beratungsmöglichkeiten anbetrifft.

  • Qualität seit 1986

    Unsere Geschichte reicht bis ins Jahr 1986 zurück. Seit dem stehen wir bereits in 2. Generation Ihnen zur Verfügung und betreuen Sie mit einer außergewöhnlichen Beständigkeit.

  • Versicherungen nicht von der Stange

    Wir haben mit vielen Versicherern spezielle Leistungen vereinbart die Sie selbstverständlich ohne zusätzlichen Beitrag erhalten. Sie können sich also darauf verlassen den bestmöglichen Schutz zu haben.

Jetzt Kunde werden und kostenlose Versicherungsbetreuung sichern!

Es ist ganz einfach! Sie können uns den Auftrag zur Betreuung Ihrer Verträge erteilen – kostenlos natürlich – und wir prüfen all Ihre Versicherungsverträge ob diese zu Ihnen passen und ob die Konditionen noch passen. Wenn nicht, erhalten Sie von und eine Auswertung und Optimierungsmöglichkeiten. Wenn Sie unserem Vorschlag zustimmen leiten wir alles für Sie in die Wege.

Wissenswertes

Wichtige Informationen

Was ist versichert?

Grundsätzlich sind alle Personen-, Sach-, und Vermögensschäden, die der Bauherr fahrlässig einem Dritten zugefügt hat versichert, z. B. Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle oder Verstoß gegen die Überwachungspflicht.

Zunächst prüft die Bauherrenhaftpflichtversicherung, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sie wehrt unberechtigte Forderungen ab. Sämtliche Kosten – bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit – werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen.

Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.

Weiterhin ist die gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk mitversichert.

Welche Gefahren und Schäden sind nicht mitversichert?

  • Vorsatz
  • Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen
  • Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges verursacht werden
  • Geldstrafen und Bußgelder
  • Veränderung des Grundwasserspiegels
  • Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen

Sie möchten mehr wissen?

Wir beantworten Ihnen gerne alle offenen Fragen – unverbindlich und kostenlos

Aus der Praxis

Beispiele fürSchadenfälle

Kratzer

Trotz scheinbar guter Sicherung löste sich auf der Baustelle eines Neubaus eine Abdeckplane und zerkratze das Auto des Nachbarn. Dieser machte Schadenersatz gegen den Bauherren für die Reparatur seines PKWs geltend. Die Schadenhöhe wurde auf 500,00 EUR geschätzt.

Keine Chance

Kurz vor Feierabend zogen Gewitterwolken über dem Neubaugebiet auf. Rasch packten die Handwerker das Werkzeug zusammen und verließen die Baustelle – jedoch ohne sich um die ausreichende Absperrung des Baugeländes zu kümmern. Schließlich hatte der Bauherr zugesagt, dies zu erledigen. Nachdem der Regen abgeklungen war, spielten Kinder auf der Baustelle im aufgeweichten Erdreich. Dabei rutschte eines davon in eine nicht abgesicherte Grube und brach sich das Bein. Die Eltern des Kindes forderten Schmerzensgeld und Ersatz der krankenhausbedingten Aufwendungen. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 5.300 € geschätzt.

Spaziergang

Während die Zimmermannsarbeiten am Dachstuhl in vollem Gang waren, genoss ein Spaziergänger das Wetter und begutachtetet den Fortschritt an dem Sanierungsobjekt. Aus Unachtsamkeit ließ der Bauherr, der bei den Arbeiten den Zimmerleute zur Hand ging, ein Nagelschussgerät vom Dach fallen. Die Maschinen fiel auf den Vorplatz des Gebäudes, ein Schuss löste sich und traf den Sparziergänger in das Knie. Auch die sofortige medizinische Versorgung und mehrerer Operationen konnten nicht verhindern, dass das Bein steif blieb. Die Schadenhöhe wurde zunächst auf 74.000 EUR geschätzt.

Hoch hinaus

Um die Fassade des Gebäudes zu erneuern, lies der Hauseigentümer ein Gerüst aufstellen. Dabei beachteten die Arbeiter jedoch nicht die Beschaffenheit des Untergrundes. Das hatte zur Folge, dass das Gerüst an einer Stelle stark absackte und sich mehrere Verstrebungen lösten. Diese fielen auf die angrenzende Straße, wurden von einem vorbeifahrenden Auto erfasst und gegen die Garage des Nachbarn geschleudert. Die Geschädigten sahen ein erhebliches Mitverschulden beim Bauherren, da er die Arbeiten nicht ausreichend kontrolliert hatte. Insgesamt wurde die Schadenhöhe auf 6.400 € geschätzt.

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