JagdhaftpflichtVersicherung

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Beste Leistungen für Sie
Neben unserem Status als unabhängiger Versicherungsmakler, wodurch wir Sie Objektiv und frei beraten, bieten wir Ihnen zusätzlich eine Vielzahl von zusätzlichen Leistungen.

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Beratung auch nach DIN genormt
Seit 2020 sind wir zertifizierte Berater welche Ihre Situation nach der din 77230 analysieren und auf der Basis eine einheitliche und hohe Beratungsqualität bieten.
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Technischer Fortschritt
Wir prüfen regelmäßig Möglichkeiten welche die Betreuung und Beratungsqualität steigert. Ob es die vielseitige Kontaktmöglichkeit ist oder die Beratungsmöglichkeiten anbetrifft.
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Qualität seit 1986
Unsere Geschichte reicht bis ins Jahr 1986 zurück. Seit dem stehen wir bereits in 2. Generation Ihnen zur Verfügung und betreuen Sie mit einer außergewöhnlichen Beständigkeit.
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Versicherungen nicht von der Stange
Wir haben mit vielen Versicherern spezielle Leistungen vereinbart die Sie selbstverständlich ohne zusätzlichen Beitrag erhalten. Sie können sich also darauf verlassen den bestmöglichen Schutz zu haben.
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Es ist ganz einfach! Sie können uns den Auftrag zur Betreuung Ihrer Verträge erteilen – kostenlos natürlich – und wir prüfen all Ihre Versicherungsverträge ob diese zu Ihnen passen und ob die Konditionen noch passen. Wenn nicht, erhalten Sie von und eine Auswertung und Optimierungsmöglichkeiten. Wenn Sie unserem Vorschlag zustimmen leiten wir alles für Sie in die Wege.
Wichtige Informationen
Für wen ist die Versicherung?
Für alle Personen, die nach bestandener Jagdprüfung einen Jagdschein erwerben möchten.
Was ist versichert?
Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Jäger, Jagdpächter, Jagdherr bzw. Förster, Forstbeamter, Forstaufseher, Berufsjäger, Jagdaufseher und Falkner soweit es sich um eine unmittelbar oder mittelbar mit der Jagd in Verbindung stehenden Tätigkeit oder Unterlassung handelt.
Die Haftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadensersatzansprüche berechtigt sind. Sie wehrt dann unberechtigte Forderungen ab und zieht gegebenenfalls sogar vor Gericht. Sämtliche Kosten für den Rechtsstreit werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.
Der Leistungsumfang der Jagdhaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und daraus als Folge entstehende Vermögensschäden.
Zusätzlich ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers u. a. ausfolgenden Nebenrisiken (evtl. gegen Mehrbeitrag) versicherbar:
- Aus dem erlaubten Besitz bzw. Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen auch außerhalb der Jagd
- Aus fahrlässiger Überschreitung von Rechten im Jagdschutz oder des Notwehrrechtes
- Als Halter (auch Abrichter und Ausbilder) von Frettchen, Beizvögeln und Jagdgebrauchshunden
- Aus der Teilnahem an Jagdhunde-Gebrauchsprüfung
- Auslandsschäden
- Aus nichtgewerbsmäßigem Wiederladen
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
Die Versicherung übernimmt die Kosten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche und Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Welche Gefahren und Schäden sind nicht mitversichert?
- Vorsätzliches Handeln
- Strafbare Handlungen
- Ansprüche aus Wildschäden
- Schäden, die aus dem Gebrauch eines Kraft-, Luftfahrzeugs oder Kraftfahrzeuganhängers entstehen
Sie möchten mehr wissen?
Wir beantworten Ihnen gerne alle offenen Fragen – unverbindlich und kostenlos
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Beispiele fürSchadenfälle
Nach Schussabgabe auf einen Rehbock wurde das Geschoss nach Austritt aus dem Wildkörper abgelenkt und durchschlug das Heck eines vorbeifahrenden Pkw. Der Geschädigte machte Schadensersatzansprüche für die Reparatur seines Fahrzeugs geltend. Der Schaden wurde auf ca. 750 € geschätzt.
Der Jagdhund hetzte ein Wildschwein und kollidierte beim Überqueren der Bundesstraße mit einem vorbeifahrenden Auto. Am Auto entstand erheblicher Sachschaden. Der Besitzer des Fahrzeuges forderte Schadensersatz für die Reparatur des Fahrzeuges in Höhe von 4.300 €.
Das Kind eines Spaziergängers kletterte auf einen Hochsitz. Die Stufen der Leiter waren jedoch sehr morsch und das Kind stürzt von der Leiter. Es brach sich einen Arm und erlitt diverse Prellungen. Die Eltern des Kindes forderten Schmerzensgeld und Erstattung der Behandlungskosten. Die Kosten wurden auf 1.500 € geschätzt.
Auf einer Treibjagd sah ein Jagdhund einen Treiber, der gerade ein erlegtes Tier aufheben wollte. Der Hund rannte auf den Treiber zu und biss ihm in die Hand. Der Geschädigte forderte Schmerzensgeld, Behandlungskosten und Verdienstausfall. Die Kosten wurden auf ca. 3.500 € geschätzt.
Ein Inlineskater fuhr morgens mit hohem Tempo seine täglichen
Runden um den See. In Gedanken versunken, bemerkte er eine
Joggerin, die den Weg kreuzte, zu spät. Beim Zusammenstoß
hat sich die Joggerin das Handgelenk gebrochen und das Knie
stark geprellt. Sie machte Schmerzensgeld und Verdienstausfall
geltend. Zusammen mit den Regressforderungen der Krankenkasse
für die Behandlungskosten wurde die Schadenhöhe auf
ca. 15.000 € geschätzt.

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