Hörz & Haapamäki 11027

Tierkranken

Wir beraten Sie unabhängig zur

TierkrankenVersicherung

Haustiere sind Familienmitglieder! Jeder, der ein Haustier hat, wird das bestätigen können. Und wie Familienmitglieder bringt man auch seine Tiere zum Arzt, wenn ihnen etwas fehlt. Die für die Behandlung entstehenden Kosten haben es oft in sich und sind zudem meist nicht eingeplant. Eine Tierkrankenversicherung hilft dabei, die Tierliebe und den eigenen Geldbeutel in harmonischeren Einklang zu bringen.
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Sie wollen vorab wissen was eine Privathaftpflicht kostet? Kein Problem! Sie können danach gerne auch ein Beratungsgespräch vereinbaren.
Angebot
Weil wir einfach mehr bieten

Beste Leistungen für Sie

Neben unserem Status als unabhängiger Versicherungsmakler, wodurch wir Sie Objektiv und frei beraten, bieten wir Ihnen zusätzlich eine Vielzahl von zusätzlichen Leistungen.

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  • Beratung auch nach DIN genormt

    Seit 2020 sind wir zertifizierte Berater welche Ihre Situation nach der din 77230 analysieren und auf der Basis eine einheitliche und hohe Beratungsqualität bieten.

  • Technischer Fortschritt

    Wir prüfen regelmäßig Möglichkeiten welche die Betreuung und Beratungsqualität steigert. Ob es die vielseitige Kontaktmöglichkeit ist oder die Beratungsmöglichkeiten anbetrifft.

  • Qualität seit 1986

    Unsere Geschichte reicht bis ins Jahr 1986 zurück. Seit dem stehen wir bereits in 2. Generation Ihnen zur Verfügung und betreuen Sie mit einer außergewöhnlichen Beständigkeit.

  • Versicherungen nicht von der Stange

    Wir haben mit vielen Versicherern spezielle Leistungen vereinbart die Sie selbstverständlich ohne zusätzlichen Beitrag erhalten. Sie können sich also darauf verlassen den bestmöglichen Schutz zu haben.

Jetzt Kunde werden und kostenlose Versicherungsbetreuung sichern!

Es ist ganz einfach! Sie können uns den Auftrag zur Betreuung Ihrer Verträge erteilen – kostenlos natürlich – und wir prüfen all Ihre Versicherungsverträge ob diese zu Ihnen passen und ob die Konditionen noch passen. Wenn nicht, erhalten Sie von und eine Auswertung und Optimierungsmöglichkeiten. Wenn Sie unserem Vorschlag zustimmen leiten wir alles für Sie in die Wege.

Wissenswertes

Wichtige Informationen

Grundsätzlich alle Sach-, Personen-, und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einem Dritten fahrlässig zugefügt hat.
Die Privathaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt
sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen.

 

Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.
Im Familientarif besteht grundsätzlich Deckung für:

  • Versicherungsnehmer
  • Ehegatte
  • Lebenspartner oder Partner in häuslicher Gemeinschaft
  • Kinder – sofern diese unverheiratet und minderjährig sind. Volljährige Kinder sind mitversichert, sofern diese unverheiratet sind und sich in der ersten Berufs-/ oder Schulausbildung befinden, maximal jedoch bis zu einem bestimmten Alter.
  • Im Haushalt beschäftigte Personen während der Ausübung ihrer Tätigkeit.

 

Oftmals erstreckt sich der versicherte Personenkreis auch auf:

  • Volljährige unverheiratete Kinder in häuslicher Gemeinschaft
  • Eltern / Großeltern in häuslicher Gemeinschaft
  • Vorübergehend in den Haushalt eingegliederte Personen, wie z. B.
    Au-pairs


GRUNDSÄTZLICH SIND SCHÄDEN DURCH
FOLGENDE URSACHEN NICHT VERSICHERT:

  • Vorsatz
  • Geldstrafen und Bußgelder Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw. Schäden in ihrem individuellen Angebot eingeschlossen sind:
  • Schäden durch deliktunfähige Personen
  • Gefälligkeitsschäden
  • Mietsachschäden an beweglichen Sachen
  • Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander
  • Neuwertentschädigung
  • Fotovoltaikanlagen inkl. der Einspeisung
  • Verlust von fremden privaten und beruflichen Schlüsseln
  • Gebrauch bestimmter Luft- und Wasserfahrzeuge
  • Selbständige gewerbliche Nebentätigkeiten
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Wichtige Leistungserweiterungen

Mittlerweile ist das Leistungsniveau in den Premium-Tarifen der verschiedenen Anbieter sehr hoch. Dennoch stellen wir noch oft fest, dass gerade wichtige Leistungserweiterungen nicht oder zumindest nicht optimal mitversichert sind.

Folgende Leistungserweiterungen sollten in einem Premium-Tarif mitversichert sein:

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Sie möchten mehr wissen?

Wir beantworten Ihnen gerne alle offenen Fragen – unverbindlich und kostenlos

Aus der Praxis

Beispiele fürSchadenfälle

ROTWEIN

Während eines Abendessens bei Freunden entglitt dem Gast ein
volles Glas Rotwein. Dabei wurde der weiße Teppich in Mitleidenschaft
gezogen. Mit Hilfe einer speziellen Reinigung konnten
die Flecken entfernt werden. Die Schadenhöhe wurde auf 200 €
geschätzt.

ZIGARETTE

Während eines Waldspaziergangs warf ein Mann eine brennende
Zigarette einfach weg. Durch die glimmende Zigarette wurde
ein Waldbrand entfacht, der umfangreiche Löscharbeiten der
örtlichen Feuerwehren erforderte. Zusätzlich wurde der Mann
zur Kostenübernahme
für die Wiederaufforstung des Waldes
verpflichtet. Die Schadenhöhe wurde auf insgesamt 47.000 €
geschätzt.

VORBEI

Beim Fußballspielen im Garten mit seinen Kindern schoss der
Familienvater in Richtung Tor – jedoch leider knapp daneben.
Der Fußball durchschlug die Scheibe eines Gewächshauses des
Nachbarn.
Die Schadenhöhe
wurde auf 400 € geschätzt.

ANERKENNUNG

Während eines Spaziergangs schlug ein langjähriger Bekannter
seinem Freund anerkennend auf die Schulter.
Dieser war jedoch darauf nicht vorbereitet, kam
aus dem Gleichgewicht und fiel mehrere Stufen einer
Treppe hinunter, an der die beiden vorbei gingen. Dabei zog der
Freund sich eine Fraktur des Schulterblattes zu und machte
Schmerzensgeld und Verdienstausfall geltend.
Die Krankenkasse
nahm den Schadenverursacher
zusätzlich für die Behandlungskosten
in Regress.
Die Schadenhöhe wurde auf insgesamt
19.000 € geschätzt.

ZU SCHNELL

Ein Inlineskater fuhr morgens mit hohem Tempo seine täglichen
Runden um den See. In Gedanken versunken, bemerkte er eine
Joggerin, die den Weg kreuzte, zu spät. Beim Zusammenstoß
hat sich die Joggerin das Handgelenk gebrochen und das Knie
stark geprellt. Sie machte Schmerzensgeld und Verdienstausfall
geltend. Zusammen mit den Regressforderungen der Krankenkasse
für die Behandlungskosten wurde die Schadenhöhe auf
ca. 15.000 € geschätzt.

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