Durch eine Änderung des Finanzministeriums werden verschiedene Versicherungen ab 2022 bis zu 15% teurer. Verträge, die noch in diesem Jahr abgeschlossen werden, behalten ihre günstigen Konditionen. Auch nach dem 01.01.2022!
Bei Büroberufen wird sich der Beitrag im Schnitt um 11% erhöhen.
Das heißt 2021 81€ und 2022 90€ monatlich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung!
Bei Ingenieuren wird sich der Beitrag im Schnitt um 8% erhöhen.
Das heißt 2021 67€ und 2022 72€ monatlich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung!
Bei Elektronikern wird sich der Beitrag im Schnitt um 8% erhöhen.
Das heißt 2021 72€ und 2022 78€ monatlich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung!
Ist für Sie der Abschluss zu den günstigeren Konditionen sinnvoll? Gerne vergleichen wir für Sie, was dies in Ihrer persönlichen Situation bedeutet. Unabhängig und kostenfrei. Senden Sie uns Ihre Anfrage zu!
Wir sorgen für einen reibungslosen Ablauf bei der Antragsstellung. Vertrauen Sie auf unsere jahrelange Erfahrung im Kontakt mit Versicherungsunternehmen und unserer umfassenden Kenntnis der Prozesse und Stolpersteine.
Sie haben es vielleicht in den Nachrichten bemerkt, vielerorts ist von einer Senkung des Garantiezinses oder des Höchstrechnungszinses die Rede. Zum 1. Januar 2022 wird diese Reduzierung von 0,9 % auf 0,25 % nun im Bundesgesetzblatt festgesetzt. Die Zinssenkung kann vor allem für junge Sparer große Auswirkungen haben. Sie beginnen gerade eine Ausbildung oder beginnen gerade eine neue Arbeitsstelle? Vielleicht können Sie im Moment nur einen kleinen Betrag für Ihren Einkommensschutz oder Altersvorsorge bezahlen? Umso wichtiger ist es, die Absenkung des Rechnungszinses prüfen zu lassen.
Der Höchstrechnungszins ist der maximale Zinssatz, den ein Versicherer zur Berechnung der Rückstellungen für Neuverträge annehmen darf. Er gilt für alle Lebensversicherungsprodukte des Neugeschäfts wie Kapitallebens- oder Rentenversicherungen, aber auch für biometrische Absicherungsprodukte.
Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) sowie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sprechen gegenüber dem Bundesministerium für Finanzen regelmäßig eine Empfehlung zum Höchstrechnungszins aus. Die abschließende Entscheidung über den Höchstrechnungszins obliegt dem Bundesministerium für Finanzen durch eine Änderung der Deckungsrückstellungsverordnung.
Umgangssprachlich wird der Höchstrechnungszins oft mit dem Garantiezins gleichgesetzt. Unter dem Begriff Garantiezins wird der Wert verstanden, den Versicherungen ihren Kunden bei der Beitrags- und Leistungsberechnung mindestens garantieren. Zur Erfüllung der Garantien sind entsprechend Rückstellungen zu bilden. Diese werden mit einem Zins ermittelt, welcher letztendlich den festgelegten Höchstrechnungszins nicht überschreiten darf.
Buchen Sie durch unseren Kalender bequem einen Termin. Wir stehen Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung!