29. Oktober 2021

Renteninfo beachten, Riester-/Rürup Check – Jetzt!Blogbeitrag

Seit 2002 erhält jeder gesetzlich Rentenversicherte, der das 27. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens fünf Jahren Beiträge einzahlt, einmal im Jahr eine Renteninformation. In dieser wird unter anderem ausgewiesen, welchen Rentenanspruch Sie bereits angesammelt haben und – das ist die größere Zahl – welche Rente man Ihnen prognostiziert, wenn Sie weiterhin wie bisher verdienen. Seit die Renteninformation regelmäßig verschickt wird, erfreuen sich Versicherte an den immer weiter steigenden Zahlen. Doch dabei sollten Sie eine nicht unwesentliche Kleinigkeit beachten.

Die Zahl, die dort steht, ist ein Bruttobetrag!

Eigentlich ist das auch klar, wenn man sich einen Moment Zeit nimmt, um darüber nachzudenken. Die Beiträge werden ja schließlich auch vom Bruttogehalt abgezogen. Und wie beim Bruttogehalt gehen dann noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab; zudem muss mit einem Einkommensteuerabzug und gegebenenfalls Solidaritätszuschlag gerechnet werden. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002 stellte fest, dass die gesetzliche Altersrente grundsätzlich steuerpflichtig ist (2 BVL 17/99). Im Zuge der anschließenden Einführung des Alterseinkünftegesetzes im Jahr 2005 wurde auch eine stufenweise Anhebung des zu versteuernden Anteils der Rente eingeführt. Ab dem Jahr 2040 werden Renten zu 100 Prozent steuerpflichtig sein. Private Vorsorge – wie auch immer geartet – ist also für einen entspannten Ruhestand unverzichtbar, wie Sie der nebenstehenden Beispielrechnung unschwer entnehmen können. Neben der betrieblichen Altersvorsorge (bAV, Schicht 1) und der privaten Vorsorge (Schicht 3) ist die staatlich geförderte Altersvorsorge (Schicht 2) mit den Varianten Riester-, Rürup- oder Basisrente eine oft sinnvolle und lukrative Möglichkeit, um die eigene Rente zu erhöhen. Durch ein ausgesprochen hohes Maß an staatlicher Förderung stellt die zu erwartende Rendite klassische Altersvorsorgeprodukte deutlich in den Schatten.

Bestehende Riester- und Rürup verträge jetzt auffüllen!

Bei Rürupverträgen betragen die Höchstbeträge für 2021 25 787 Euro bei Ledigen (51 574 Euro bei Verheirateten), wovon 92 Prozent steuerlich relevant sind. Bei Riester müssen vier Prozent Ihres zu versteuernden Jahreseinkommens durch Beiträge und Förderungen in Ihren Vertrag fließen, um die volle Zulagenförderung zu erhalten.

Wir stehen gerne bei Fragen zu Renteninformation und Altersvorsorge zur Verfügung und prüfen anhand Ihrer Unterlagen, ob Handlungsbedarf besteht – sprechen Sie uns einfach an!

Concept of pension or retirement plan on gray table

Was von der Rente übrig bleibt...

Ein Beispielfall:

Christine K., geb. 1981, alleinstehend, keine Kinder, aktuelles Gehalt: 3.000 Euro brutto, keine Kirchensteuer, Renteneintritt zum 67. Lebensjahr, keine Ausfallzeiten, keine weitere Absicherung.

Altersrente (brutto)

967,00 Euro

-Steuer

6,25 Euro

-Krankenkassenbeitrag

70,59 Euro

-Pflegeversicherung

29,49 Euro

=Altersrente (netto)

860,67 Euro

Ihnen gefallen unsere Beiträge?

Hier finden Sie weitereBeiträge

Schreiben Sie uns bequem über unser Kontaktformular. Sie erhalten werktags innerhalb von 24 Stunden eine kompetente Antwort.

Hörz und Haapamäki - Das Versicherungshaus

Kontaktformular

A problem was detected in the following Form. Submitting it could result in errors. Please contact the site administrator.
Wie dürfen wir Sie kontaktieren?
Zu welcher Zeit sind Sie am besten erreichebar?
Mika Haapamäki

Mika Haapamäki

Geschäftsführer und Versicherungsmakler bei Hörz & Haapamäki - Das Versicherungshaus. Berater für Privat- und Geschäftskunden

Geben Sie einfach ein wonach Sie suchen.