21. Juni 2020

Versicherungsschutz im HomeofficeBlogbeitrag

Sehr viele Personen arbeiten im Zuge des Corona-Lockdowns derzeit von daheim aus. Wir möchten daher einen Blick darauf werfen, wie es im Homeoffice um Ihren Versicherungsschutz bestellt ist.

Hörz & Haapamäki man sitting at desk working from home on computer

Ohne Lagerkoller durchs Homeoffice

Die Arbeit im Homeoffice ist für die meisten von uns ungewohnt. Die Kollegen fehlen und auch die festen Rahmenbedingungen sind nicht mehr so klar erkennbar wie am Arbeitsplatz. Halten Sie diese Punkte ein – und der Lagerkoller wird unwahrscheinlicher:

  • Schaffen Sie Routinen
  • Nutzen Sie einen Raum für sich allein
  • Halten Sie Pausen und Feierabend ein
  • Halten Sie Kontakt zu Kollegen
  • Hintergrundgeräusche (z.B. Radio, Podcasts) helfen gegen Isolationsgefühle
  • Achten Sie auf Ihr Mindset und lassen Sie sich nicht von ständiger Negativberichterstattung poolen

Passen Sie auf sich auf!

Gesetzliche Unfallversicherung (GUV)
Grundsätzlich fällt auch das Arbeiten zu Hause unter den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Teufel steckt hier aber im Detail: Alle Tätigkeiten des Alltags (z.B. Kaffee holen) fallen daheim mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht unter den Schutz der GUV. Bleibt beispielsweise nach einem Treppensturz ein bleibender Schaden, dürfen Sie nicht mit entsprechenden Versorgungsleistungen rechnen. Mehrere Gerichtsurteile aus der Vergangenheit haben bestätigt, dass solche alltäglichen Dinge deutlich privater gewertet werden, als dies im Betrieb der Fall wäre. Eine private Unfallversicherung wäre hier eine sinnvolle Lösung – nicht nur für das Homeoffice. Vor allem, weil Sie tatsächlich für eine ernst zu nehmende Höhe Ihrer Absicherung sorgen können. 

Firmenelektronik im Hausrat
Homeoffice ohne Technik ist für die meisten nicht möglich. Die Technik gehört in der Regel dem Arbeitgeber und dient der beruflichen Tätigkeit. Eine Hausratversicherung übernimmt grundsätzlich zwar auch den Schutz für fremdes Eigentum – aber nur dann, wenn es dem (privaten!) Haushalt des Kunden dient. Da ist bei Arbeitsgeräten nicht der Fall. Viele moderne Hausrat-Tarife sehen inzwischen aber auch den Einschluss von beruflich genutzten Gegenständen bis zu einer gewissen Höchstgrenze vor. Da sich nun längerfristig mehr Werte in Ihrem Haushalt befinden, müsste man eigentlich die Versicherungssumme anpassen. Über eine Vorsorgeregelung wird dies zumeist unnötig. Gerne prüfen wir für Sie, wie dies bei Ihnen geregelt ist. 

Die gewerbliche Absicherung über Ihren Arbeitgeber 
Alle betrieblichen Versicherungen Ihres Arbeitgebers, die Sie mit absichern (z.B. Betriebshaftpflicht, Gruppenunfallversicherung, betriebliche Krankenversicherung, D&O …), wirken auch im Homeoffice weiter. 

Halten Sie durch und bleiben Sie gesund!

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Mika Haapamäki

Mika Haapamäki

Geschäftsführer und Versicherungsmakler bei Hörz & Haapamäki - Das Versicherungshaus. Berater für Privat- und Geschäftskunden

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