Angestellte:
Bei der Absicherung eines Angestellten sind einige Aspekte zu beachten. Sobald dieser die Versicherungspflichtgrenze erreicht, bezahlt er automatisch den Höchstsatz in der gesetzlichen Krankenkasse inkl. Pflegepflichtversicherung, da er die Beitragsbemessungsgrenze (2020: 4.687,50 €) ebenso erreicht hat. Dieser Höchstsatz ergibt sich für 2020 aus einem Höchstgrundbetrag von monatlich 684,38 € und dem Höchstbeitrag zur sozialen Pflegeversicherung von monatlich 154,68 €. Zusätzlich ist der kassenindividuelle Zusatzbeitrag zu entrichten.
Bei Familien ist allerdings zu beachten, dass in diesem Beitrag die Ehefrau (sofern nicht selber berufstätig) und die Kinder beitragsfrei mitversichert sind.
Sollte dieser Kunde einen Wechsel in Betracht ziehen, muss er für jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag entrichten.
Für Angestellte lohnen sich Tarife mit wenig Selbstbeteiligung und einer hohen Beitragsrückerstattung. Auch ein sogenannten Beitragsentlastungstarif zur Senkung der Beiträge im Alter kann Sinn machen. Grund ist der Beitragszuschuss vom Arbeitgeber. Die Selbstbeteiligung bleibt vom Zuschuss unberührt, die Beitragsrückerstattung hingegen steht der versicherten Person in vollem Umfang zu.
Der Arbeitgeber übernimmt 50% der nachgewiesenen Krankenversicherungsbeiträge. Sollte der maximale Arbeitgeberzuschuss (2020: 367,97€) für die eigene PKV nicht zu 100% ausgeschöpft sein, kann diese Differenz für die Finanzierung der Verträge der Familienangehörigen herangezogen werden. Verändert sich der Beitrag zur Krankenversicherung, beispielsweise durch das Ausscheiden einer bisher mitversicherten Person, wird der Arbeitgeberzuschuss wieder auf 50% des dann gültigen Beitrages angepasst.
Selbstständige/Freiberufler:
Mit Aufnahme einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit ist man von der Versicherungspflicht befreit. Bei Existenzgründern stellt sich die Frage, sich privat oder freiwillig gesetzlich zu versichern. Letztere Option kann in vielen Fällen sinnvoll sein, da in den ersten Jahren günstige Einstiegsbeiträge angeboten werden. Zu beachten ist allerdings, dass sich der Beitrag nach der ersten Einkommenssteuererklärung nach dem Einkommen richtet.
Beihilfeberechtigte Personen:
Für Personen, die Beihilfe erhalten, gibt es darauf abgestimmte Quotentarife einiger Versicherer. Hier erfahren Sie, wie viel Beihilfeanspruch Ihr Kunde hat. Folgende Tabelle stellt den Beihilfeanspruch für Bundesbeamte dar:

Studentinnen/Studenten:
Auch Studenten gehören zur Zielgruppe der privaten Krankenversicherung. Gerade diejenigen, die aus Familien kommen, die bereits PKV-versichert waren und die Vorteile dieses Systems zu schätzen wissen.
Solche können ihre bereits bestehende PKV behalten, wenn sie bei der Aufnahme des Studiums die Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen. Gleiches gilt für alle anderen Studenten, die bis zum Studienbeginn freiwillig, oder über die Familie in der GKV versichert waren. Bei der Immatrikulation muss die Bescheinigung über die Befreiung von der Versicherungspflicht vorgelegt werden, sowie eine Versicherungsbescheinigung.