All­ge­mei­ne Infor­ma­tio­nen

Als Ver­si­che­rungs­mak­ler aus Lein­­fel­­den-Ech­­ter­­din­­gen bie­ten wir Ihnen maß­ge­schnei­der­te Ver­si­che­rungs­lö­sun­gen für Ihre Snack-Auto­­ma­­ten. Unse­re Ver­si­che­rung deckt eine Viel­zahl von Risi­ken ab und bie­tet Ihnen somit einen umfas­sen­den Schutz.

Ange­bot berech­nen und unver­bind­lich anfra­gen

Mit unse­rem Tarif­rech­ner erhal­ten Sie umge­hend ein Ange­bot. Sie kön­nen dann die Daten für einen Antrag ein­tra­gen und wir küm­mern uns um alles Wei­te­re.

Auto­ma­ten­ver­si­che­rung
Stand­ort und Art des Auto­ma­ten

Abge­deck­te Risi­ken:

  • Ver­lust oder Beschä­di­gung durch höhe­re Gewalt
  • Natur­er­eig­nis­se aller Art (Blitz­schlag, Über­schwem­mung, Erd­be­ben)
  • Trans­port­mit­tel­un­fall
  • Brand und Explo­si­on
  • Ein­bruch­dieb­stahl, Dieb­stahl, Raub und räu­be­ri­sche Erpres­sung
  • Beschä­di­gung durch Drit­te oder betriebs­frem­de Per­so­nen
  • Unter­schla­gung durch Drit­te (aus­ge­nom­men Waren- und Geld­in­halt)

Häu­fig gestell­te Fra­gen (FAQ)

Ein­zeln benann­te Auto­ma­ten aller Art, ins­be­son­de­re Lebens­mit­tel-, Geträn­ke-, Waren, Spiel- und Unter­hal­tungs­au­to­ma­ten, bis zu einem Alter von 5 Jah­ren in Deutsch­land.

Als Ver­si­che­rungs­wert des ein­zel­nen Auto­ma­ten und sei­nes Zube­hörs gilt der all­ge­mein gül­ti­ge Wie­der­be­schaf­fungs­preis (Neu­wert mit maximal 30.000 EUR).

Versi­che­rungs­wert für den Waren- und Geld­in­halt eines Waren­au­to­ma­ten ist der Ver­kaufs­preis der Ware, die der Auto­mat ins­ge­samt auf­zu­neh­men bestimmt ist, zuzüg­lich etwa der Ware bei­gege­be­nen Wech­sel­gel­des,
begrenzt auf einen Waren- und Geld­wert auf jeweils maxi­mal 3.000 EUR.

  • Verlust oder Beschä­di­gung der ver­si­cher­ten Sachen durch höhe­re Gewalt,
  • Natur­er­eig­nis­se aller Art, wie Blitz­schlag, Über­schwem­mung, Erd­be­ben
  • Trans­port­mit­tel­un­fall,
  • Brand, Explo­si­on, Ein­bruch­dieb­stahl, Dieb­stahl, Raub und räu­be­ri­sche Erpres­sung,
  • Beschä­di­gung der ver­si­cher­ten Sachen durch Drit­te, betriebs­frem­de Per­so­nen oder Arbeit­neh­mer des Ver­si­che­rungs­neh­mers
  • Unter­schla­gung der ver­si­cher­ten Auto­ma­ten mit Zube­hör, jedoch ohne Waren- und Geld­in­halt, durch Drit­te.
  • Als Ver­si­che­rungs­sum­me gilt der Wert des Auto­ma­ten zuzüg­lich Waren­in­halt und Geld­in­halt.
  • Es gilt eine Min­dest­prä­mie in Höhe von 250 EUR.
  • Nähe­re Prä­mi­en­in­for­ma­tio­nen ertei­len wir Ihnen ger­ne auf Anfra­ge.