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Schaden
D&O-Versicherung

Haften Sie mit Ihrem Privatvermögen? Das muss nicht sein

Als Geschäftsführer haften Sie persönlich und unbegrenzt — auch für Entscheidungen in gutem Glauben. Eine D&O-Versicherung schützt, was Sie aufgebaut haben.

Persönliche Haftung als Geschäftsführer absichern

Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte haften persönlich und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen. Die D&O-Versicherung (Directors & Officers) schützt Ihr persönliches Vermögen bei Pflichtverletzungen. Wir kennen die Unterschiede zwischen den Tarifen und sorgen dafür, dass Sie im Ernstfall optimal abgesichert sind.

Was die D&O-Versicherung leistet

Innenhaftung

Ansprüche der eigenen Gesellschaft oder des Insolvenzverwalters gegen das Organmitglied.

Außenhaftung

Ansprüche Dritter — Kunden, Lieferanten, Behörden, Aktionäre.

Verteidigungskosten

Anwalts- und Gerichtskosten — auch bei unbegründeten Vorwürfen.

Strafrechtlicher Beistand

Kostenübernahme für strafrechtliche Verteidigung bei Vermögensdelikten.

Nachhaftung

Schutz auch nach Ausscheiden aus der Organposition — meist 5–10 Jahre.

Ehepartner-Schutz

Schutz des Ehepartners bei Haftungsdurchgriff auf das gemeinsame Vermögen.

Wer braucht eine D&O-Versicherung?

GmbH-Geschäftsführer

Haftung mit Privatvermögen nach § 43 GmbHG — auch für fahrlässige Pflichtverletzungen.

Vorstände (AG/eG)

Persönliche Haftung nach § 93 AktG. D&O ist Standard in börsennotierten Unternehmen.

Aufsichtsräte & Beiräte

Überwachungspflicht — Haftung bei Versäumnissen in der Kontrollfunktion.

Leitende Angestellte

Prokuristen und leitende Mitarbeiter mit Entscheidungsbefugnis.

Was ist versichert?

Versichert

  • Persönliche Haftung von Geschäftsführern und Vorständen
  • Innenhaftung (Ansprüche des eigenen Unternehmens)
  • Außenhaftung (Ansprüche Dritter wie Gläubiger, Behörden)
  • Kosten der Rechtsverteidigung (auch bei unbegründeten Ansprüchen)
  • Steuerliche Haftungsrisiken
  • Ansprüche aus Insolvenzverschleppung
  • Nachmeldefrist für ausgeschiedene Organmitglieder
  • Mitversicherung von Prokuristen und leitenden Angestellten

Nicht versichert

  • Vorsätzliche Pflichtverletzungen
  • Ansprüche auf Erfüllung von Verträgen
  • Persönliche Bereicherung des Managers
  • Schäden durch Kernenergie oder Krieg
  • Bekannte Pflichtverletzungen vor Versicherungsbeginn
  • Strafzahlungen und Bußgelder (je nach Jurisdiktion)

So sichern wir Ihre Organmitglieder ab

1

Risikoeinschätzung

Branche, Umsatz, Bilanz, Gesellschafterstruktur und spezifische Haftungsrisiken analysieren.

2

Deckungskonzept

Maßgeschneiderte D&O-Police mit allen relevanten Bausteinen und Sublimits.

3

Marktplatzierung

Anfrage bei spezialisierten D&O-Versicherern für optimale Konditionen.

4

Begleitung im Schadenfall

Im Ernstfall: sofortige Unterstützung bei der Schadenmeldung und Verteidigungskoordination.

Häufige Fragen zur D&O-Versicherung

Nein. Die Betriebshaftpflicht schützt das Unternehmen vor Ansprüchen Dritter. Die D&O schützt Sie persönlich als Geschäftsführer. Typisches Szenario: Die eigene GmbH nimmt Sie nach einem Fehler in Regress.
Für eine GmbH mit 1 Mio. € Deckungssumme beginnen die Prämien bei ca. 500–2.000 € jährlich. Bei größeren Unternehmen und höheren Summen entsprechend mehr.
Für AG-Vorstände ja: § 93 Abs. 2 AktG schreibt mindestens 10 % des Schadens (max. das 1,5-fache der Jahresvergütung) vor. Für GmbH-Geschäftsführer gilt dies nicht zwingend, wird aber empfohlen.
Die Nachhaftungsklausel schützt Sie auch nach dem Ausscheiden. Gute Tarife bieten 5–10 Jahre Nachhaftung. Prüfen Sie dies vor einem Wechsel — eine Lücke kann fatale Folgen haben.

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