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Schaden
Vermögensschadenhaftpflicht

Ein Beratungsfehler. 500.000 EUR Schaden. Wer zahlt?

Fristversäumnisse, Kalkulationsirrtümer, fehlerhafte Gutachten — die Vermögensschadenhaftpflicht schützt Sie vor den Folgen reiner Vermögensschäden.

Wenn ein Beratungsfehler Millionen kostet

Berater, IT-Dienstleister, Architekten und andere Freiberufler können durch fehlerhafte Arbeit erhebliche finanzielle Schäden bei ihren Kunden verursachen. Die Vermögensschadenhaftpflicht schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Beratungsfehlern, Pflichtverletzungen und Fristversäumnissen.

Typische Schadenszenarien

Beratungsfehler

Ein Steuerberater übersieht eine Frist — dem Mandanten entsteht ein fünfstelliger Schaden.

Softwarefehler

Ein Bug in der Unternehmenssoftware verursacht Betriebsunterbrechung beim Kunden.

Planungsfehler

Ein Architekt berechnet die Statik falsch — teure Nachbesserung nötig.

Datenverlust

Versehentliche Löschung von Kundendaten führt zu Geschäftsausfall.

Was die Versicherung leistet

Schadensersatz

Übernahme berechtigter Schadensersatzforderungen Dritter.

Abwehr unberechtigter Ansprüche

Passiver Rechtsschutz — die Versicherung wehrt unbegründete Forderungen ab.

Vertragsschäden

Schäden aus der Verletzung vertraglicher Pflichten (je nach Tarif).

Cyber-Deckung

Vermögensschäden durch IT-Sicherheitsvorfälle (als Erweiterung).

Fristenversäumnis

Schutz bei finanziellen Schäden durch versäumte Fristen, Termine oder Meldefristen.

Nachhaftung

Versicherungsschutz auch für Schäden aus der Zeit vor Vertragsende — wichtig bei Projektabschlüssen.

Für welche Branchen?

IT & Softwareentwicklung

Haftung für Softwarefehler, Datenverlust und Systemausfälle.

Beratung & Consulting

Unternehmensberater, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer.

Architektur & Ingenieurwesen

Planungsfehler, Bauverzögerungen, Kostenüberschreitungen.

Makler & Vermittler

Versicherungsmakler, Immobilienmakler, Finanzberater.

Was ist versichert?

Versichert

  • Reine Vermögensschäden ohne vorherigen Personen-/Sachschaden
  • Fehlerhafte Beratung, Gutachten und Planung
  • Verletzung von Vertragspflichten und Fristen
  • Verlust von Dokumenten und Akten
  • Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen
  • Kosten der Rechtsverteidigung
  • Nachhaftung nach Beendigung der Tätigkeit
  • Subsidiäre Deckung für angestellte Fachkräfte

Nicht versichert

  • Vorsätzliche Pflichtverletzungen
  • Ansprüche aus Arbeitsverhältnissen
  • Gewährleistungs- und Garantieansprüche
  • Vertragsstrafen und Bußgelder
  • Personen- und Sachschäden (→ Betriebshaftpflicht)
  • Insolvenz des Versicherungsnehmers

So sichern wir Sie ab

1

Tätigkeitsprofil erfassen

Welche Dienstleistungen erbringen Sie? Welche Haftungsrisiken bestehen?

2

Deckungskonzept erstellen

Maßgeschneiderte Deckung für Ihre Branche und Ihren Umsatz.

3

Marktvergleich

Spezialversicherer für Vermögensschäden im direkten Vergleich.

4

Vertragsgestaltung

Optimale Konditionen mit klaren Leistungsgrenzen.

Häufige Fragen

Für einige Berufe ja: Steuerberater, Rechtsanwälte, Versicherungsmakler und Architekten müssen eine Berufshaftpflicht nachweisen, die Vermögensschäden einschließt.
Die Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden. Die Vermögensschadenhaftpflicht deckt reine finanzielle Verluste ohne vorherigen Personen- oder Sachschaden.
Abhängig von Branche, Umsatz und Deckungssumme: ab ca. 300 EUR/Jahr für kleine Beratungsfirmen bis mehrere tausend EUR für große IT-Unternehmen.
Für alle beratenden und planenden Berufe: IT-Dienstleister, Unternehmensberater, Steuerberater, Architekten, Immobilienverwalter und Finanzberater. Bei einigen Berufen ist sie gesetzlich vorgeschrieben.
Ja, viele moderne Tarife enthalten eine DSGVO-Klausel und decken Vermögensschäden durch Datenschutzverletzungen ab. Für umfassenden Cyber-Schutz empfehlen wir zusätzlich eine Cyber-Versicherung.

Beratung anfragen

Kostenlos und unverbindlich — wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

Vermögensschäden absichern

Wir finden die passende Vermögensschadenhaftpflicht für Ihre Branche.