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Schaden
Berufsunfähigkeitsversicherung

Kürzung der Erwerbsminderungsrente bei BU-Leistungen?

Mika Haapamäki07. Mai 20258 Min. Lesezeit451 Aufrufe

Viele Versicherte befürchten, dass private Berufsunfähigkeitsrenten ihre gesetzliche Erwerbsminderungsrente schmälern. Wir zeigen, wann eine Anrechnung droht und wie Sie sich absichern.

Warum die Frage so häufig auftaucht

Viele Versicherte sichern sich mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ab und beantragen zusätzlich eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Dabei stellt sich die Frage, ob die private Rente auf die staatliche Leistung angerechnet werden darf. Das Sozialgesetzbuch kennt hierzu klare Vorgaben, die Ihnen Planungssicherheit geben.

Gesetzliche Grundlagen im Überblick

  • Die Erwerbsminderungsrente richtet sich nach §§ 43 und 96a SGB VI.
  • Private Versicherungsleistungen gelten als Schadensersatz und nicht als Erwerbseinkommen.
  • Eine Anrechnung erfolgt nur, wenn ausdrücklich gesetzlich vorgesehen, etwa bei betrieblichen Direktversicherungen.

Wann kann es dennoch zu Kürzungen kommen?

  1. Betriebliche Versorgung: Wird die BU-Leistung über eine betriebliche Altersversorgung ausgezahlt, kann sie als Versorgungsbezug gelten und die Hinzuverdienstgrenze beeinflussen.
  2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Im Rahmen der Grundsicherung nach SGB XII sind private Renten anzurechnen. Prüfen Sie daher rechtzeitig mögliche Freibeträge.
  3. Reha- und Übergangsgeld: Während einer medizinischen Rehabilitation kann die Rentenversicherung Übergangsgeld zahlen. Manche Versicherer rechnen diese Leistung auf die BU-Rente an, wenn dies vertraglich vereinbart ist.

So behalten Sie den Überblick über Hinzuverdienstgrenzen

Seit 2023 gelten für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner großzügigere Hinzuverdienstgrenzen. Private Renten werden hierbei nicht mitgerechnet. Relevant sind nur:

  • Einkommen aus abhängiger Beschäftigung,
  • Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit,
  • bestimmte Versorgungsbezüge.
    Dokumentieren Sie alle Einnahmen und reichen Sie Änderungen umgehend bei der Deutschen Rentenversicherung ein.

Handlungsempfehlungen für Ihre Vertragsgestaltung

  • Prüfen Sie in Ihren Versicherungsbedingungen, ob der Versicherer eine Anrechnung anderer Leistungen vorsieht.
  • Stimmen Sie BU-Rente und eventuelle betriebliche Versorgungen aufeinander ab, um Hinzuverdienstgrenzen nicht unbeabsichtigt zu überschreiten.
  • Melden Sie der Rentenversicherung jede Änderung Ihrer privaten Leistungen transparent, um Rückforderungen zu vermeiden.
  • Lassen Sie sich bei komplexen Fallkonstellationen von einem spezialisierten Sozialversicherungsberater unterstützen.

Checkliste für Ihren Rentenbezug

  • Leistungsbescheide der Versicherer und der Deutschen Rentenversicherung sorgfältig abgleichen.
  • Steuerliche Auswirkungen frühzeitig mit Ihrer Steuerberatung klären.
  • Vorsorgevollmacht und Kontovollmachten aktualisieren, damit Zahlungen zuverlässig ankommen.
  • Ein Haushaltsbudget erstellen, das beide Renten berücksichtigt und eventuelle Freibeträge nutzt.

Fazit

Private Berufsunfähigkeitsrenten führen im Regelfall nicht zu einer Kürzung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Kritisch wird es nur bei betrieblichen Versorgungswegen oder im Kontext der Grundsicherung. Mit einer sauberen Dokumentation und einer vorausschauenden Beratung stellen Sie sicher, dass beide Leistungen langfristig erhalten bleiben.

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