Betriebshaftpflicht- Bauhaupt- und Baunebengewerbe

Wir beraten Sie unabhängig zur

Betriebshaftpflicht- Bauhaupt- und BaunebengewerbeVersicherung

Eine Betriebshaftpflicht schützt sowohl den Unternehmer als auch seine gesetzlichen Vertreter vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Forderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.

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Beste Leistungen für Sie

Neben unserem Status als unabhängiger Versicherungsmakler, wodurch wir Sie Objektiv und frei beraten, bieten wir Ihnen zusätzlich eine Vielzahl von zusätzlichen Leistungen.

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  • Beratung auch nach DIN genormt

    Seit 2020 sind wir zertifizierte Berater welche Ihre Situation nach der din 77230 analysieren und auf der Basis eine einheitliche und hohe Beratungsqualität bieten.

  • Technischer Fortschritt

    Wir prüfen regelmäßig Möglichkeiten welche die Betreuung und Beratungsqualität steigert. Ob es die vielseitige Kontaktmöglichkeit ist oder die Beratungsmöglichkeiten anbetrifft.

  • Qualität seit 1986

    Unsere Geschichte reicht bis ins Jahr 1986 zurück. Seit dem stehen wir bereits in 2. Generation Ihnen zur Verfügung und betreuen Sie mit einer außergewöhnlichen Beständigkeit.

  • Versicherungen nicht von der Stange

    Wir haben mit vielen Versicherern spezielle Leistungen vereinbart die Sie selbstverständlich ohne zusätzlichen Beitrag erhalten. Sie können sich also darauf verlassen den bestmöglichen Schutz zu haben.

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Es ist ganz einfach! Sie können uns den Auftrag zur Betreuung Ihrer Verträge erteilen – kostenlos natürlich – und wir prüfen all Ihre Versicherungsverträge ob diese zu Ihnen passen und ob die Konditionen noch passen. Wenn nicht, erhalten Sie von und eine Auswertung und Optimierungsmöglichkeiten. Wenn Sie unserem Vorschlag zustimmen leiten wir alles für Sie in die Wege.

Wissenswertes

Wichtige Informationen

FÜR WEN IST DIE VERSICHERUNG?

Diese Versicherung ist für alle Betriebe des Bauhaupt- und Baunebengewerbes ein absolutes Muss.


WAS IST VERSICHERT?


Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen ihres versicherten Betriebes
entstehen kann. Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Betriebshaftpflichtversicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe
des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es
separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen und ggf. Selbstbeteiligungen.
Unter den Versicherungsschutz fallen alle Chefs (Inhaber, Geschäftsführer etc.), Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen (Praktikanten,
Ferienjobber usw.).

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND U. A.
VERSICHERBAR?


Der Leistungsumfang der Betriebshaftpflichtversicherung erstreckt
sich auf Personen-, Sach- und den daraus als Folge entstehenden
Vermögensschäden.
Der Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von
Ansprüchen Dritter.


WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT
VERSICHERT?


Eine Haftpflichtversicherung deckt viele Schadensfälle ab, enthält
aber auch Ausschlüsse. Nicht versichert sind z. B.:
• Schäden, die man selbst erleidet
• Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
• Schäden, die nicht dem betriebsspezifischen Risiko unterliegen
oder nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind
• reine Vermögensschäden


WO GILT DIE VERSICHERUNG?


Die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung gilt innerhalb
Europas. Dies trifft sowohl für die Betriebsstätten zu, als auch für die
Tätigkeit auf fremden Grundstücken (z. B. auf Baustellen).

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Sie möchten mehr wissen?

Wir beantworten Ihnen gerne alle offenen Fragen – unverbindlich und kostenlos

Aus der Praxis

Beispiele fürSchadenfälle

GUTEN RUTSCH...?

Um ein neues Haus zu bauen, wird von einem Tiefbauunternehmen eine Grube für das Kellergeschoss ausgehoben. Da das
Grundstück am unteren Ende eines Hangs liegt, müssen die umliegenden Häuser abgestützt werden. Beim Abstützen eines dieser Häuser wird dessen Mauerwerk stark beschädigt. Der Schaden wird im ersten Gutachten auf knapp 30.000 Euro geschätzt.
Die Betriebshaftpflicht kommt für alle entstandenen Kosten auf.

NICHT SO GERÜSTET...

Ein Mehrfamilienhaus soll neu verputzt und gestrichen werden.
Hierfür wird extra ein Gerüst gemietet und vom Gerüstbaubetrieb
aufgebaut. Nachts löst sich ein Brett und es fällt auf das Auto des
Nachbarn. Die Betriebshaftpflicht des Gerüstbauers begleicht die
Reparaturrechnung.

DA KAM NICHTS GUTES VON OBEN...

Ein Malerbetrieb wird damit beauftragt, die Fassade eines Hauses
zu streichen. Einem der Maler fällt ein voller Farbeimer von der
Leiter. Dieser beschädigt den Wintergarten des Hauses und darin
befindliche Pflanzen und Möbel. Der Malerbetrieb ist schadensersatzpflichtig und muss für die entstehenden Reparatur- bzw.
Ersatzkosten aufkommen. Die Betriebshaftpflicht übernimmt den
Schaden.

GANZ SCHÖN GEBAGGERT...

Ein Baggerbetrieb erhält den Auftrag, eine Straße aufzugraben,
um die Kanalisation neu zu verlegen. Während der Baggerarbeiten beschädigt der Baggerführer mit der Schaufel des Baggers
die Stromleitung. Die Betriebshaftpflicht des Betriebs kommt
für die Reparatur der Leitung und die Folgeschäden der umliegenden Betriebe auf.

BEWERTUNG: MANGELHAFT...

Ein Installateur verlegt ein Rohr mangelhaft, wodurch die umschließende Wand einen Nässeschaden erleidet. Um das Rohr
reparieren zu können, muss die Wand aufgestemmt werden. Die
Kosten, um den Mangel zu beseitigen, werden seitens der Betriebshaftpflicht übernommen.

WER DEN SCHADEN HAT, DARF AUCH NOCH ZAHLEN...

In einem Maurerbetrieb gerät eine Baumaschine durch einen
technischen Defekt in Brand. Eine hohe Rauchsäule verursacht in
der Nachbarschaft Rußschäden an Gebäuden und Autos, und auf
einem Feld verdirbt Gemüse. Die betroffenen Anwohner und der
Landwirt wenden sich mit ihren Schadenersatzforderungen an
den Betrieb. Die Betriebshaftpflicht überprüft die verschiedenen
Forderungen und begleicht die berechtigten.

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