Betriebshaftpflicht – Gastronomie

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Betriebshaftpflicht – GastronomieVersicherung

Eine Betriebshaftpflicht schützt sowohl den Unternehmer als auch seine gesetzlichen Vertreter vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Forderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.

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Neben unserem Status als unabhängiger Versicherungsmakler, wodurch wir Sie Objektiv und frei beraten, bieten wir Ihnen zusätzlich eine Vielzahl von zusätzlichen Leistungen.

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  • Beratung auch nach DIN genormt

    Seit 2020 sind wir zertifizierte Berater welche Ihre Situation nach der din 77230 analysieren und auf der Basis eine einheitliche und hohe Beratungsqualität bieten.

  • Technischer Fortschritt

    Wir prüfen regelmäßig Möglichkeiten welche die Betreuung und Beratungsqualität steigert. Ob es die vielseitige Kontaktmöglichkeit ist oder die Beratungsmöglichkeiten anbetrifft.

  • Qualität seit 1986

    Unsere Geschichte reicht bis ins Jahr 1986 zurück. Seit dem stehen wir bereits in 2. Generation Ihnen zur Verfügung und betreuen Sie mit einer außergewöhnlichen Beständigkeit.

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    Wir haben mit vielen Versicherern spezielle Leistungen vereinbart die Sie selbstverständlich ohne zusätzlichen Beitrag erhalten. Sie können sich also darauf verlassen den bestmöglichen Schutz zu haben.

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Es ist ganz einfach! Sie können uns den Auftrag zur Betreuung Ihrer Verträge erteilen – kostenlos natürlich – und wir prüfen all Ihre Versicherungsverträge ob diese zu Ihnen passen und ob die Konditionen noch passen. Wenn nicht, erhalten Sie von und eine Auswertung und Optimierungsmöglichkeiten. Wenn Sie unserem Vorschlag zustimmen leiten wir alles für Sie in die Wege.

Wissenswertes

Wichtige Informationen

Was ist versichert?

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen des versicherten Betriebes entstehen kann.
Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Betriebshaftpflichtversicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen und ggf. Selbstbeteiligungen.
Unter den Versicherungsschutz fallen alle Chefs (Inhaber, Geschäftsführer, etc.), Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen (Praktikanten, Ferienjobber, usw.).

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. versicherbar?

Der Leistungsumfang der Betriebshaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und den daraus als Folge entstehenden Vermögensschaden und die Absicherung von Ansprüchen Dritter.
Wer selbst Waren importiert, kann ggf. auch als Quasi-Hersteller für die Eigenschaften dieser Produkte haftbar gemacht werden (Produkthaftung), wenn diese Produkte ohne weitere Verarbeitung (z. B. in Speisen) direkt weitervertrieben werden. Dann sollte die Betriebshaftpflicht entsprechend erweitert werden.

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

Eine Haftpflichtversicherung deckt viele Schadensfälle ab, enthält aber auch Ausschlüsse. Nicht versichert sind z.B.:

  • Schäden, die man selbst erleidet
  • Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
  • Schäden, die nicht dem betriebsspezifischen Risiko unterliegen, wie z.B. Schäden an Kommissionsware oder Schäden, die nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind
  • Reine Vermögensschäden

Wo gilt die Versicherung?

Die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung gilt für Betriebsstätten in Deutschland. Sofern von dieser Betriebsstätte Schäden im Ausland ausgehen, besteht hierfür auch innerhalb Europas Versicherungsschutz. Dieser kann auf Antrag auch auf Schäden außerhalb Europas oder für Betriebsstätten außerhalb Deutschlands ausgedehnt werden.
Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz im Ausland für in Deutschland hergestellte Produkte, wenn diese ins Ausland gelangt sind, ohne dass sie dorthin geliefert wurden oder die Lieferung veranlasst wurde (indirekte Exporte). Für Produkte, die durch Lieferung oder „Liefern lassen“ ins Ausland gelangen (direkte Exporte), kann der Versicherungsschutz auf Antrag erweitert werden.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Die Höhe der Deckungssumme richtet sich nach dem speziellen Risiko des Versicherungsnehmers.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Kosten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche
  • Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche

In jedem Fall erfolgt die Schadenzahlung abzüglich der ggf. vereinbarten Selbstbeteiligung. Diese kann für die unterschiedlichen Bereiche individuell ausfallen.

Was ist zu beachten?

Unterschiedliche Betriebe benötigen unterschiedlichen Versicherungsschutz. Die Policen bestehen daher aus verschiedenen Bausteinen mit frei kombinierbaren Deckungserweiterungen und Zusatzklauseln, die sich dem individuellen Bedarf anpassen lassen.

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Aus der Praxis

Beispiele fürSchadenfälle

AUS UNACHTSAMKEIT

In einem Café wird einem Gast das bestellte Kännchen Kaffee serviert. Aus Unachtsamkeit stolpert die Mitarbeiterin und lässt den
Kaffee in den Schoß des Wartenden fallen. Dieser erleidet durch
das sehr heißen Kaffee mittelschwere Verbrühungen. Hemd,
Krawatte und Hose sind zudem verschmutzt. Die Krankenversicherung des Kunden nimmt die Firma wegen der entstandenen Heilbehandlungskosten in Regress. Der Kunde fordert ein
Schmerzensgeld und die Erstattung der Reinigungskosten.

BEIM ENTLADEN

Der Partyservice „Dinner for one(hundred)“ liefert das Essen für
einen 60sten Geburtstag. Der Mitarbeiter, dem das Entladen der
Thermoboxen und Warmhalteutensilien aufgetragen wurde, stapelt diese zunächst neben dem Fahrzeug. Der Stapel stellt sich
als wenig stabil heraus und kippt auf einen geparkten Pkw. Die
Windschutzscheibe trägt einen Sprung davon, die Motorhaube
eine Delle und mehrere Kratzer.

AUS VERGESSLICHKEIT

Der letzte Mitarbeiter in einem Imbiss macht beim Gehen zwar das
Licht aus und verschließt die Tür – vergisst aber die Kaffeemaschine auszuschalten. Der winzige Rest Kaffee in der Kanne ist
schnell verdunstet, die Wärme breitet sich aus, Plastik schmort und
schließlich kommt es zum Brand. Das Feuer findet seinen Weg von
der Küche auch noch in einen der Büroräume, bevor die Feuerwehr
die Lage in den Griff bekommt. Die gemieteten Räume und die
Fassade des Hauses leiden durch den Brand schwer. Durch das
Löschwasser wird der Keller eines Mieters darunter geschädigt,
durch den Rauch Mieter in höheren Stockwerken. Alle fordern bei
Imbissinhaber Erstattung ihres jeweiligen Schadens.

OBACHT, VERKEHRSSICHERUNGSPFLICHT!

Frau Meier, eine ältere Dame, besuchte am frühen Morgen eine
Bäckerei mit Café in einer Einkaufspassage. Die Reinigungskraft war trotz des zu erwartenden Kundenansturms gerade erst
fertig geworden, sodass Frau Meier auf dem spiegelglatten,
frisch gewischten Marmorboden ausrutschte und sich den Oberschenkelhalsknochen brach. Die Kosten für den wochenlangen
Krankenhausaufenthalt und die Folgebehandlungen – aufgrund
einer dauerhaften Schädigung – trug die Versicherung.

AUF LIEFERTOUR

Einer der Lieferboten eines Pizzaservice fährt mit einem Firmenfahrrad Bestellungen aus. Bei einer Tour ist der Mitarbeiter ein
wenig flott unterwegs und übersieht ein heranfahrendes Fahrzeug.
Dieses muss ausweichen und rammt dabei eine Ampel. Ampel
und Fahrzeug werden schwer beschädigt, Stadt und Pkw-Fahrer
fordern Schadensersatz.

DIEBSTAHL AUS DEM HOTELZIMMER

Ein Hotelgast nimmt an einer Tagung teil. Im Zimmersafe lässt er
Laptop und Brieftasche zurück, als er ins Seminar geht. Abends
stellt er fest, dass der Safe aufgehebelt und geleert wurde. Er
fordert vom Hotel Schadensersatz gem. § 701 BGB.

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