Flooding - north yorkshire - united kingdom

Scha­den­in­fo zu Über­schwem­mungs­schä­den

Gera­de im Scha­dens­fall ist es ent­schei­dend, dass du als Ver­si­che­rungs­neh­mer […]

Exper­te:

Mika Haa­pa­mä­ki

Datum:

Juni 2, 2024

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Gera­de im Scha­dens­fall ist es ent­schei­dend, dass du als Ver­si­che­rungs­neh­mer pro­fes­sio­nell han­delst. Wir möch­ten dir eini­ge wich­ti­ge Ver­hal­tens­re­geln mit auf den Weg geben, um eine schnel­le und rei­bungs­lo­se Scha­den­re­gu­lie­rung sicher­zu­stel­len. Eine Miss­ach­tung die­ser Punk­te kann den Ver­lust dei­nes Ver­si­che­rungs­schut­zes zur Fol­ge haben.

Was du im Scha­dens­fall tun soll­test:

  1. Was­ser­stän­de mar­kie­ren und doku­men­tie­ren: Mar­kie­re die erreich­ten Was­ser­stän­de und foto­gra­fie­re Wän­de sowie beschä­dig­te Gegen­stän­de.
  2. Scha­den­min­de­rung und Fol­ge­schä­den ver­mei­den: Triff geeig­ne­te Maß­nah­men wie das Abpum­pen des Was­sers, die Rei­ni­gung und Trock­nung von Gebäu­den und beschä­dig­ten Gegen­stän­den. Lass elek­tri­sche Gerä­te zur eige­nen Sicher­heit über­prü­fen, bevor du sie wie­der in Betrieb nimmst.
  3. Fra­ge­bö­gen sorg­fäl­tig aus­fül­len: Fül­le die Fra­ge­bö­gen des Ver­si­che­rers gewis­sen­haft und voll­stän­dig aus. Soll­test du eini­ge Fra­gen nicht beant­wor­ten kön­nen, ver­mer­ke dies bit­te.
  4. Beschä­dig­te Sachen auf­be­wah­ren: Bewah­re die beschä­dig­ten Gegen­stän­de nach Mög­lich­keit auf, bis der Ver­si­che­rer den Scha­den abschlie­ßend regu­liert hat.
  5. Frei­ga­be für Repa­ra­tu­ren ein­ho­len: Ver­ge­ben kei­ne Repa­ra­tur­auf­trä­ge oder Ähn­li­ches, ohne vor­her die Frei­ga­be des Ver­si­che­rers erhal­ten zu haben. Dies gilt nicht für not­wen­di­ge Maß­nah­men zur Scha­den­min­de­rung.
  6. Ver­zeich­nis der beschä­dig­ten Sachen erstel­len: Erstel­le ein Ver­zeich­nis, in dem du alle beschä­dig­ten oder zer­stör­ten Sachen auf­führst. Füge Kopien der Kauf­quit­tun­gen bei oder hole Kos­ten­vor­anschlä­ge ein. Schät­ze die unge­fäh­re Scha­den­hö­he zunächst selbst, wenn kei­ne Quit­tun­gen vor­lie­gen.
  7. Vor­sicht beim Aus­pum­pen des Kel­lers: Begin­ne erst mit dem Aus­pum­pen des Kel­lers oder Gebäu­des, wenn der Was­ser­stand außen sinkt. Andern­falls dro­hen Unter­spü­lung oder Auf­schwem­mung, was zu Ris­sen im Mau­er­werk oder sogar zur Beein­träch­ti­gung der Sta­tik füh­ren kann.

Wir unter­stüt­zen dich ger­ne bei der kor­rek­ten Abwick­lung des Scha­dens. Bei Fra­gen ruf uns ein­fach kurz an!

Blei­be immer auf dem Lau­fen­den!

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