Letters spelling "steuer" (german for taxes) on stacks of coins

Wohngebäudeversicherung von der Steuer absetzen

Eine Wohngebäudeversicherung ist unerlässlich, um dein Zuhause vor unvorhersehbaren Schäden […]

Experte:

Mika Haapamäki

Datum:

Mai 26, 2024

Beitrag teilen:

Eine Wohngebäudeversicherung ist unerlässlich, um dein Zuhause vor unvorhersehbaren Schäden wie Feuer, Sturm oder Leitungswasserschäden zu schützen. Aber wusstest du, dass du die Kosten für deine Wohngebäudeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen kannst? In diesem Ratgeber erfährst du, wann und wie du diese Ausgaben steuerlich geltend machen kannst.

Wann kann die Wohngebäudeversicherung steuerlich abgesetzt werden?

Grundsätzlich gilt, dass die Kosten für eine Wohngebäudeversicherung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar sind, wenn die Immobilie im Zusammenhang mit der Einkünfteerzielung steht. Hier sind die gängigsten Fälle:

  1. Vermietung und Verpachtung: Besitzt du ein Haus oder eine Wohnung, die du vermietest, kannst du die Kosten für die Wohngebäudeversicherung als Werbungskosten in der Anlage V der Steuererklärung angeben. Dies gilt sowohl für vermietete Eigentumswohnungen als auch für Mehrfamilienhäuser.
  2. Betriebliche Nutzung: Nutzt du einen Teil deines Hauses oder deiner Wohnung für betriebliche Zwecke, können die anteiligen Kosten der Wohngebäudeversicherung als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Dies betrifft zum Beispiel ein häusliches Arbeitszimmer oder einen gewerblich genutzten Teil des Gebäudes.
  3. Gemischt genutzte Immobilien: Wenn du eine Immobilie sowohl privat als auch gewerblich nutzt, kannst du die Kosten anteilig absetzen. Der Anteil, der auf die gewerbliche Nutzung entfällt, kann steuerlich geltend gemacht werden.

Wie werden die Kosten in der Steuererklärung angegeben?

Die Angabe der Kosten für die Wohngebäudeversicherung in der Steuererklärung erfolgt je nach Nutzung der Immobilie in unterschiedlichen Anlagen:

  • Anlage V: Für vermietete Immobilien werden die Kosten in der Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) eingetragen. Hierbei kannst du die gesamten Kosten der Wohngebäudeversicherung angeben, sofern die Immobilie vollständig vermietet ist.
  • Anlage N: Nutzt du ein häusliches Arbeitszimmer, kannst du die anteiligen Kosten der Wohngebäudeversicherung in der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) geltend machen, falls das Arbeitszimmer steuerlich anerkannt wird.
  • Anlage G: Für gewerblich genutzte Immobilien oder gemischt genutzte Gebäude gibst du die anteiligen Kosten in der Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) an.

Besonderheiten und Tipps

  • Anteilsberechnung: Bei gemischt genutzten Immobilien ist es wichtig, den privaten und gewerblichen Anteil genau zu ermitteln. Dies kann durch eine Quadratmeter-Aufteilung erfolgen, wobei der gewerblich genutzte Teil prozentual berechnet wird.
  • Nachweis der Kosten: Halte alle Belege und Rechnungen bereit, um die Kosten der Wohngebäudeversicherung nachweisen zu können. Dies ist besonders wichtig bei einer möglichen Steuerprüfung.
  • Beratung in Anspruch nehmen: Steuerrecht kann komplex sein. Es kann sinnvoll sein, einen Steuerberater hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass du alle möglichen Absetzungsmöglichkeiten ausschöpfst und Fehler vermeidest.

Fazit

Die Kosten für eine Wohngebäudeversicherung können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden, was zu einer spürbaren finanziellen Entlastung führen kann. Ob bei Vermietung, betrieblicher Nutzung oder gemischt genutzten Immobilien – informiere dich genau und nutze die Absetzungsmöglichkeiten zu deinem Vorteil.

Mit diesen Tipps und Hinweisen bist du gut gerüstet, um die Kosten deiner Wohngebäudeversicherung optimal steuerlich geltend zu machen.


Hinweis: Die steuerlichen Regelungen können sich ändern und individuelle Umstände können unterschiedliche steuerliche Auswirkungen haben. Dieser Ratgeber ersetzt keine steuerliche Beratung. Wende dich im Zweifelsfall an einen Steuerberater.

Bleibe immer auf dem Laufenden!

Melde dich zu unseren Kundennews an

Weitere Beiträge