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Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung von der Steu­er abset­zen

Eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist uner­läss­lich, um dein Zuhau­se vor unvor­her­seh­ba­ren Schä­den […]

Exper­te:

Mika Haa­pa­mä­ki

Datum:

Mai 26, 2024

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Eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist uner­läss­lich, um dein Zuhau­se vor unvor­her­seh­ba­ren Schä­den wie Feu­er, Sturm oder Lei­tungs­was­ser­schä­den zu schüt­zen. Aber wuss­test du, dass du die Kos­ten für dei­ne Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen von der Steu­er abset­zen kannst? In die­sem Rat­ge­ber erfährst du, wann und wie du die­se Aus­ga­ben steu­er­lich gel­tend machen kannst.

Wann kann die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung steu­er­lich abge­setzt wer­den?

Grund­sätz­lich gilt, dass die Kos­ten für eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung als Wer­bungs­kos­ten oder Betriebs­aus­ga­ben absetz­bar sind, wenn die Immo­bi­lie im Zusam­men­hang mit der Ein­künf­te­er­zie­lung steht. Hier sind die gän­gigs­ten Fäl­le:

  1. Ver­mie­tung und Ver­pach­tung: Besitzt du ein Haus oder eine Woh­nung, die du ver­mie­test, kannst du die Kos­ten für die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung als Wer­bungs­kos­ten in der Anla­ge V der Steu­er­erklä­rung ange­ben. Dies gilt sowohl für ver­mie­te­te Eigen­tums­woh­nun­gen als auch für Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser.
  2. Betrieb­li­che Nut­zung: Nutzt du einen Teil dei­nes Hau­ses oder dei­ner Woh­nung für betrieb­li­che Zwe­cke, kön­nen die antei­li­gen Kos­ten der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung als Betriebs­aus­ga­ben abge­setzt wer­den. Dies betrifft zum Bei­spiel ein häus­li­ches Arbeits­zim­mer oder einen gewerb­lich genutz­ten Teil des Gebäu­des.
  3. Gemischt genutz­te Immo­bi­li­en: Wenn du eine Immo­bi­lie sowohl pri­vat als auch gewerb­lich nutzt, kannst du die Kos­ten antei­lig abset­zen. Der Anteil, der auf die gewerb­li­che Nut­zung ent­fällt, kann steu­er­lich gel­tend gemacht wer­den.

Wie wer­den die Kos­ten in der Steu­er­erklä­rung ange­ge­ben?

Die Anga­be der Kos­ten für die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung in der Steu­er­erklä­rung erfolgt je nach Nut­zung der Immo­bi­lie in unter­schied­li­chen Anla­gen:

  • Anla­ge V: Für ver­mie­te­te Immo­bi­li­en wer­den die Kos­ten in der Anla­ge V (Ein­künf­te aus Ver­mie­tung und Ver­pach­tung) ein­ge­tra­gen. Hier­bei kannst du die gesam­ten Kos­ten der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ange­ben, sofern die Immo­bi­lie voll­stän­dig ver­mie­tet ist.
  • Anla­ge N: Nutzt du ein häus­li­ches Arbeits­zim­mer, kannst du die antei­li­gen Kos­ten der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung in der Anla­ge N (Ein­künf­te aus nicht­selb­stän­di­ger Arbeit) gel­tend machen, falls das Arbeits­zim­mer steu­er­lich aner­kannt wird.
  • Anla­ge G: Für gewerb­lich genutz­te Immo­bi­li­en oder gemischt genutz­te Gebäu­de gibst du die antei­li­gen Kos­ten in der Anla­ge G (Ein­künf­te aus Gewer­be­be­trieb) an.

Beson­der­hei­ten und Tipps

  • Anteils­be­rech­nung: Bei gemischt genutz­ten Immo­bi­li­en ist es wich­tig, den pri­va­ten und gewerb­li­chen Anteil genau zu ermit­teln. Dies kann durch eine Qua­­dra­t­­me­­ter-Auf­­­tei­­lung erfol­gen, wobei der gewerb­lich genutz­te Teil pro­zen­tu­al berech­net wird.
  • Nach­weis der Kos­ten: Hal­te alle Bele­ge und Rech­nun­gen bereit, um die Kos­ten der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung nach­wei­sen zu kön­nen. Dies ist beson­ders wich­tig bei einer mög­li­chen Steu­er­prü­fung.
  • Bera­tung in Anspruch neh­men: Steu­er­recht kann kom­plex sein. Es kann sinn­voll sein, einen Steu­er­be­ra­ter hin­zu­zu­zie­hen, um sicher­zu­stel­len, dass du alle mög­li­chen Abset­zungs­mög­lich­kei­ten aus­schöpfst und Feh­ler ver­mei­dest.

Fazit

Die Kos­ten für eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung kön­nen unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen steu­er­lich abge­setzt wer­den, was zu einer spür­ba­ren finan­zi­el­len Ent­las­tung füh­ren kann. Ob bei Ver­mie­tung, betrieb­li­cher Nut­zung oder gemischt genutz­ten Immo­bi­li­en – infor­mie­re dich genau und nut­ze die Abset­zungs­mög­lich­kei­ten zu dei­nem Vor­teil.

Mit die­sen Tipps und Hin­wei­sen bist du gut gerüs­tet, um die Kos­ten dei­ner Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung opti­mal steu­er­lich gel­tend zu machen.


Hin­weis: Die steu­er­li­chen Rege­lun­gen kön­nen sich ändern und indi­vi­du­el­le Umstän­de kön­nen unter­schied­li­che steu­er­li­che Aus­wir­kun­gen haben. Die­ser Rat­ge­ber ersetzt kei­ne steu­er­li­che Bera­tung. Wen­de dich im Zwei­fels­fall an einen Steu­er­be­ra­ter.

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